
Ein Schreinermeister erhält eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Darmkrebs zugesprochen. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten ihn bei der Zusammenstellung der medizinischen und beruflichen Unterlagen für den Leistungsantrag. Sein Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit dem Grunde nach rückwirkend an.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als handwerklich mitarbeitender Geschäftsführer (siehe hierzu Berufsunfähig als Geschäftsführer) in seinem Schreinereibetrieb tätig. Neben der handwerklichen Mitarbeit als Schreinermeister (siehe hierzu Berufsunfähig als Tischler) übernahm er die kaufmännische Führung des Unternehmens.
Bei dem Schreinermeister wurde ein metastasiertes Adenokarzinom diagnostiziert. Im weiteren Verlauf kamen Lungenmetastasen hinzu, außerdem entwickelte sich eine Stimmlippenlähmung mit rauchiger, kaum verständlicher Stimme sowie zuletzt ein Perikarderguss am Herzen mit massivem Rückgang der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Über die Jahre durchlief der Schreinermeister zahlreiche Behandlungszyklen, wobei er zwischen den Therapiephasen immer wieder arbeitsfähig war. Seit rund zwei Jahren vor der Antragstellung berichtete er jedoch über eine stark nachlassende Konstitution und immer länger dauernde Erholungsphasen nach durchlaufenen Therapie-Phasen.
Trotz gesundheitlicher Rückschläge gelang es dem Schreinermeister über Jahre hinweg, den Betrieb mit guten betriebswirtschaftlichen Ergebnissen aufrechtzuerhalten.
Zuletzt war es dem Schreinermeister hingegen nur noch möglich, sich tage- und stundenweise in seinen Betrieb einzubringen, während eine durchgehende Ausübung seiner beruflichen Teiltätigkeiten wie zuvor nicht mehr zumutbar war. Die zunehmenden Therapiefolgen führten dazu, dass die für den Schreinerberuf erforderliche körperliche und geistige Belastbarkeit dauerhaft nicht mehr in ausreichendem Maß gegeben war.
Zur Vorbereitung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente wegen Darmkrebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs) stellte der Schreinermeister gemeinsam mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sämtliche relevanten Unterlagen zusammen, darunter insbesondere medizinische Atteste und Befunde. Anschließend wurde der Leistungsantrag (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsrente beantragen) beim Versicherer eingereicht.
Auf Basis der eingereichten ärztlichen Berichte gelangte der Versicherer zu dem Ergebnis, dass durch die festgestellten Beeinträchtigungen eine zumindest 50-prozentige Berufsunfähigkeit nachgewiesen sei und erkannte seine Leistungspflicht in Form von Beitragsbefreiung und Rentenzahlung bedingungsgemäß an. Damit steht dem Schreinermeister die Berufsunfähigkeitsrente wegen Darmkrebs rückwirkend zu.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Ihre Berufsträger entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwältin Isabel Schymura ist angestellte Anwältin der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Sie unterstützt Versicherte vorwiegend im Bereich der PKV und bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso hilft sie bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente.

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