Berufspilotin erhält weiterhin Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit von Allianz Lebensversicherungs-AG!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Fortsetzung der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit an eine Berufspilotin. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte ihre Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst eingestellt und wollte die Berufspilotin auf eine neue berufliche Tätigkeit verweisen. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wies dies mit Verweis auf die vertraglichen Bedingungen erfolgreich zurück.

Tätigkeit als Berufspilotin

Die Berufspilotin war als Verkehrsflugzeugführerin bei einem Luftfahrtunternehmen tätig. Für die Ausübung ihres Berufs musste sie fortlaufend die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 erfüllen. Diese fliegerische Tauglichkeit wird durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen in Deutschland überprüft.

Der Beruf als Verkehrsflugzeugführerin stellt hohe Anforderungen an die gesundheitliche Belastbarkeit. Verkehrsflugzeugführerinnen tragen während des Fluges Verantwortung für die Sicherheit von Besatzung und Fluggästen. Bereits geringfügige gesundheitliche Einschränkungen können zum vollständigen Verlust der fliegerischen Tauglichkeit führen.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit

Seit dem Jahr 2023 war die Berufspilotin fluguntauglich. Gesundheitliche Probleme führten dazu, dass ihr die Ausübung ihres zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Berufes nicht mehr möglich war. Die Fluguntauglichkeit wurde von einem flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt.

Nach den vertraglichen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt bei einer solchen Fluguntauglichkeit von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Die Berufspilotin ist demnach fluguntauglich und damit auch berufsunfähig.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verweisung auf eine Tätigkeit als Betriebsratsmitglied

Die Berufspilotin beantragte daraufhin Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Allianz Lebensversicherungs-AG erkannte die Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit zunächst rückwirkend an. Die Anerkennung erfolgte rückwirkend ab dem Beginn ihrer Fluguntauglichkeit im Jahr 2023.

Im Jahr 2026 stellte der Versicherer die Zahlungen jedoch wieder ein (siehe hierzu Die Nachprüfung). Er war der Auffassung, die Berufspilotin könne konkret auf eine neue berufliche Tätigkeit als Mitglied des Betriebsrates verwiesen werden (siehe hierzu auch Die konkrete Verweisung).

Verfahren gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahmen daraufhin die Vertretung der Berufspilotin gegenüber dem Versicherer. Sie machten geltend, dass im Versicherungsschein ausdrücklich geregelt ist, dass die Versicherungsbedingungen bei Fluguntauglichkeit keine abstrakte oder konkrete Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf vorsehen. Entscheidend war somit die Frage, ob eine neue Tätigkeit überhaupt zu einer Verweisung führen durfte.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertraten die Auffassung, dass die konkrete Verweisung unzulässig und die Leistungseinstellung deshalb rechtswidrig war. Die Zahlungsverpflichtung des Versicherers bestehe auch über den Einstellungszeitpunkt hinaus fort. Daher forderten sie die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente.

Die Allianz Lebensversicherungs-AG ließ sich von der Argumentation von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte überzeugen und nahm die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit wieder auf.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Gerne können sich Betroffene dabei auch an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wenden. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht Weiterzahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Fluguntauglichkeit an Berufspilotin von Allianz Lebensversicherungs-AG!