
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Entwicklungsingenieur erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Panikstörung.
Der Versicherungsnehmer schloss sein Studium der Elektrotechnik erfolgreich mit einem Fachhochschulabschluss sowie einem internationalen Abschluss in Electrical Engineering ab.
In zuletzt gesunden Tagen war er als Entwicklungsingenieur tätig und verantwortete die Auslegung und Optimierung von Hardwarekomponenten für Ladegeräte auf Basis von Lithium-Ionen-Technologie für Industrie- und Haushaltsanwendungen. Zu seinen Aufgaben gehörten die Auswahl und Dimensionierung von Bauteilen unter Berücksichtigung von Effizienz, thermischen Anforderungen und elektromagnetischer Verträglichkeit sowie die Entwicklung von Schaltungskonzepten und die Unterstützung des Leiterplatten-Designs.
Er begleitete den Prototypenaufbau, die Inbetriebnahme sowie messtechnische Prüfungen und bewertete diese hinsichtlich Effizienz, Sicherheit und EMV. Darüber hinaus war er an der technischen Dokumentation beteiligt, arbeitete eng mit angrenzenden Fachbereichen zusammen und unterstützte die Industrialisierung sowie Serienüberführung von Ladegeräten.
Der Entwicklungsingenieur war über einen längeren Zeitraum erheblichen Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Neben seiner beruflichen Verantwortung kamen private Belastungen hinzu, insbesondere durch die posttraumatische Belastungsstörung seiner Ehefrau sowie die intensive Betreuung seines schwerbehinderten Kindes. Zusätzlich bestanden Konflikte im familiären Umfeld, die zu einer anhaltenden emotionalen Anspannung führten.
Im weiteren Verlauf entwickelte der Entwicklungsingenieur eine ausgeprägte Panikstörung mit starken körperlichen Angstsymptomen, die sich insbesondere unter beruflichem Leistungsdruck intensivierte. Bereits bei der Bearbeitung komplexer Entwicklungsaufgaben kam es zu intensiven vegetativen Reaktionen wie Atemnot, Herzklopfen, Zittern, Schweißausbrüchen und dem Gefühl eines drohenden Kontrollverlusts.
Trotz verschiedener Entlastungsmaßnahmen wie Arbeitszeitreduzierung, Elternzeit und temporärer Auszeiten gelang keine nachhaltige Stabilisierung. Die Symptome traten nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit sogar verstärkt auf.
Vor diesem Hintergrund fasste der Entwicklungsingenieur den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Panikstörung zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Entwicklungsingenieurs, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Panikstörung in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Entwicklungsingenieur seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Entwicklungsingenieur erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Panikstörung auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Panikstörung beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer holte zunächst ergänzende Informationen ein, erkannte anschließend jedoch die Berufsunfähigkeit des Entwicklungsingenieurs an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeit bei Angststörung.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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