Berufsunfähigkeit wegen Depression

Grundschullehrerin erhält fünfstelligen Einmalbetrag von HDI Lebensversicherung AG in Prozess um Berufsunfähigkeit wegen Depression und Somatisierungsstörung vor dem LG Kempten

Nachdem die HDI Lebensversicherung AG die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Depression und Somatisierungsstörung zunächst abgelehnt hatte, erhob eine Grundschullehrerin mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Kempten. Im Verlauf des Prozesses verständigten sich die Parteien schließlich auf einen gerichtlichen Vergleich, wonach die HDI Lebensversicherung AG einen hohen fünfstelligen Betrag an die Grundschullehrerin zahlte.

Tätigkeit als Grundschullehrerin

Die Versicherungsnehmerin übte in zuletzt gesunden Tagen den Beruf der Grundschullehrerin aus. Neben der eigentlichen Unterrichtstätigkeit gehörten zu ihrem Aufgabenbereich insbesondere Lernentwicklungsgespräche, das Schreiben und Führen von Zeugnissen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Elternsprechtagen und Elternabenden. Dies war verbunden mit hoher Verantwortung sowie hoher Kommunikationsfähigkeit und Konzentration.

Berufsunfähigkeit wegen Depression und Somatisierungsstörung

Bei der Grundschullehrerin wurden im Verlauf mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt, darunter eine Somatisierungsstörung, eine mittelgradige depressive Episode sowie eine psychovegetative Erschöpfung, ferner ein Bluthochdruck und wiederkehrender Schwindel.

Zur Behandlung ihrer Beschwerden befand sich die Grundschullehrerin für fünf Wochen in stationärer Behandlung. Anschließend bestätigte die Klinik die Diagnose der mittelgradig depressiven Episode und einer undifferenzierten Somatisierungsstörung. Ein späterer Versuch der stufenweisen Wiedereingliederung wurde mehrmals durch den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unterbrochen und letztendlich bei einer Belastung von 12 Wochenschulstunden abgebrochen, da diese bereits nach ärztlicher Feststellung unzumutbar war. Vor diesem Hintergrund wurde die Grundschullehrerin im November 2022 wegen Dienstunfähigkeit als Lehrerin in den Ruhestand versetzt.

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Leistungsentscheidung der HDI Lebensversicherung AG

Die Grundschullehrerin beantragte bei der HDI Lebensversicherung AG die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Depression und Somatisierungsstörung. Der Versicherer teilte jedoch mit, dass ihm anhand der vorliegenden Unterlagen keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachgewiesen worden sei und dass er aus diesem Grund eine fachärztliche Begutachtung in Auftrag geben werde. Nach Auswertung dieser Begutachtung hielt die HDI Lebensversicherung AG in einem ausführlichen Ablehnungsschreiben an ihrer Auffassung fest, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachgewiesen sei. Daraufhin mandatierte die Grundschullehrerin Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Wahrnehmung ihrer Interessen.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte machten geltend, dass mehrere Befunde, welche der Gutachterin auch vorlagen, das Vorliegen der angezweifelten Erkrankungen bestätigten, und wiesen darauf hin, dass die im Auftrag des Versicherers erstellte Begutachtung lediglich einen Bruchteil von circa fünf Stunden beleuchtete, während die Einschätzung der langjährig behandelnden Fachkräfte auf einem deutlich längeren Behandlungszeitraum beruhte. Der Versicherer entgegnete demgegenüber, dass allein anhand einer Diagnose nicht automatisch auf das Leistungsvermögen geschlossen werden könne, da sich ein und dieselbe Erkrankung je nach betroffener Person unterschiedlich auswirken könne.

Klage vor dem LG Kempten

Da die HDI Lebensversicherung AG trotz der vorgelegten ärztlichen Unterlagen bei ihrer ablehnenden Haltung blieb, erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente sowie auf Beitragsbefreiung vor dem Landgericht Kempten. Im Rahmen des Prozesses legten die Rechtsanwälte umfassend dar, dass die Grundschullehrerin nicht mehr in der Lage war, ihren in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, und stützten dies auf zahlreiche ärztliche Stellungnahmen sowie den zuvor erstellten Tätigkeitsbericht.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigten sich beide Parteien schließlich vergleichsbereit. Die HDI Lebensversicherung AG verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, einen hohen fünfstelligen Betrag an die Grundschullehrerin zu zahlen. Im Gegenzug wurde der Versicherungsvertrag einvernehmlich beendet und weitere gegenseitige Ansprüche der Parteien aus dem Versicherungsverhältnis wurden ausgeschlossen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Kempten macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung und unter Dienstunfähig als Lehrer verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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