Nach einem Schlaganfall verlor ein Kfz-Meister mehrere grundlegende Fähigkeiten des täglichen Lebens. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. lehnte zunächst gleichwohl Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung ab. Sie berief sich auf eine angebliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte der Versicherungsnehmer schließlich jedoch die Zahlung der vollen Grundfähigkeitsrente wegen Schlaganfall erreichen.
Der Versicherungsnehmer hatte bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Verliert eine versicherte Person eine der vertraglich definierten Grundfähigkeiten, zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente monatlich im Voraus. Zudem übernimmt er die Beitragszahlungspflicht. Konkret waren unter anderem sowohl die Grundfähigkeiten „Gleichgewicht“ als auch „Fingerfertigkeit und Geschicklichkeit“ versichert.
Im Juli 2023 erlitt der Kfz-Meister einen Schlaganfall – mit fortwährenden gesundheitlichen Konsequenzen. Infolge einer Schädigung des Kleinhirns litt er unter Gleichgewichtsproblemen, Ataxie der linken Hand, rasch eintretender Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten. Aufgrund des Verlusts der Grundfähigkeiten „Gleichgewicht“ als auch „Fingerfertigkeit und Geschicklichkeit“ begehrte er daraufhin sämtliche ihm vertraglich zugesicherten Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. lehnte die Leistung dennoch ab. Sie focht den Vertrag wegen einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht an und erklärte hilfsweise Rücktritt sowie Kündigung. Hintergrund war eine aus Sicht des Versicherers nicht angegebene Schulterbeschwerde vor Abschluss des Vertrages.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte legten dar, dass der Kfz-Meister keine eindeutige Rückmeldung zu einer möglichen Diagnose von den ihm damals behandelnden Arzt erhalten hatte. Auch war der Versicherte trotz der Schulterbeschwerden seiner selbstständigen, körperlich fordernden Tätigkeit vollumfänglich nachgekommen. Nicht zuletzt durfte er davon ausgehen, dass die Schulter folgenlos ausgeheilt war. Damit sei weder ein bewusstes Verschweigen noch eine Fahrlässigkeit bei der Beantwortung des Gesundheitsfragebogens erkennbar gewesen. Der Versicherungsnehmer durfte nach bestem Wissen und Gewissen annehmen, in den letzten fünf Jahren keine gefahrerheblichen Beschwerden gehabt zu haben.
Trotz dieser Ausführungen hielt die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. zunächst an ihrer ablehnenden Haltung fest. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten den Versicherer im Namen und in Vollmacht des Versicherungsnehmers zur Zahlung der rückständigen Grundfähigkeitsrente auf. Zugleich verlangten sie die Rückzahlung der in der Zwischenzeit zu Unrecht erhobenen Beiträge. Für die Zukunft forderten sie zudem die Fortzahlung der Grundfähigkeitsrente sowie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht.
Da der Versicherer nicht einlenkte, erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Kfz-Meister Klage vor dem Landgericht Osnabrück. Im Verfahren wurde neben der Zahlung der Grundfähigkeitsrente auch die Feststellung des Fortbestands des Versicherungsvertrags als Antrag angekündigt. Unmittelbar nach Erhebung der Klage erkannte die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. ihre Leistungspflicht jedoch vollständig an. Sie erstattete die zuvor einbehaltenen Beiträge und nahm ihre erklärten Gestaltungsrechte zurück. Auch zahlte sie fortan die Grundfähigkeitsrente wegen Schlaganfall. Zudem übernahm der Versicherer die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Kfz-Meisters. Der Rechtsstreit konnte daraufhin für erledigt erklärt werden.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Osnabrück macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Versicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Berufsunfähig als Kfz-Meister.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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