
Eine Speditionskauffrau wandte sich mit der Bitte um Unterstützung bei ihrem Leistungsantrag an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Gemeinsam wurde ein aussagekräftiger Leistungsantrag erarbeitet, der sämtliche gesundheitlichen und beruflichen Aspekte nachvollziehbar darstellte. Am Ende stand die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs durch den Versicherer.
In zuletzt gesunden Tagen war die Speditionskauffrau bei einem Unternehmen der internationalen Seefrachtlogistik beschäftigt. Sämtliche operativen Themen wurden über ein zentrales, gemeinsames Postfach abgewickelt. Zu ihren täglichen Aufgaben gehörte dabei das Sichten und Filtern von täglich ca. 200 eingehenden E-Mails hinsichtlich Zuständigkeit sowie priorisiertes Lesen und Beantworten dringender Nachrichten. Aufgrund des internationalen Geschäfts und des sogenannten Follow-the-Sun-Ansatzes trafen E-Mails rund um die Uhr ein, sodass der Arbeitstag regelmäßig mit einem erheblichen Rückstau begann.
Ergänzend gehörte die Überprüfung des Beladestatus an unterschiedlichen Verladeorten zu ihren Aufgaben, häufig im Rahmen mehrerer parallellaufender Arbeitsvorgänge. Sobald Probleme auftraten, war ein schnelles Reaktionsvermögen nebst hoher geistiger Flexibilität notwendig, um die Verluste für das Unternehmen in den akuten und komplexen Lagen möglichst gering zu halten.
Nicht zuletzt mussten Lieferungen im Vorhinein detailliert geplant werden. In diesem Zuge mussten unter anderem Zwischenlagerungen, Überführungen und Rückführungen von Transportmitteln genauestens in die Planung einbezogen werden.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Bei der Speditionskauffrau wurde eine Brustkrebserkrankung festgestellt, die eine operative Entfernung der Brust sowie eine umfangreiche medizinische Behandlung erforderlich machte.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich bei ihr ein Zustand ausgeprägter Erschöpfung. Durch die starke Fatigue, ausgeprägte Schmerzen und kognitive Verlangsamung fiel selbst der Arbeitsbeginn schwer. Bereits einfache Routinetätigkeiten erforderten deutlich mehr Zeit und führten zu schneller Erschöpfung.
Die hohe Informationsdichte ihres Arbeitsalltags überforderte die Speditionskauffrau zunehmend. Konzentrationsabbrüche, Denkblockaden und Fatigue verhinderten eine zuverlässige Priorisierung und die kognitive Leistungsfähigkeit bei der Reaktion auf vorhandene Problemlagen. Auch das Fehlerpotenzial erhöhte sich stark. Eine geregelte Ausübung ihrer bisherigen Tätigkeit war ihr dadurch nicht mehr möglich. Die Speditionskauffrau entschied sich daher eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs zu beantragen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs). Hierfür wandte sie sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Maßgeblich für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit ist regelmäßig, ob die versicherte Person ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit zu wenigstens 50 % nicht mehr ausüben kann. Erreicht die Berufsunfähigkeit diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der krankheitsbedingt nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten orientiert, ist nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen.
Gemeinsam erarbeiteten die Speditionskauffrau und Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen detaillierten Tätigkeitsbericht des beruflichen Alltags der Speditionskauffrau. Dabei wurden auch die konkreten Anforderungen sowie die krankheitsbedingten Einschränkungen abgebildet.
Nach Fertigstellung sämtlicher Anlagen wurde der vollständige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht. Kurze Zeit erfolgte die Anerkennung der Berufsunfähigkeit als Speditionskauffrau. Der Versicherer begann daraufhin mit der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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