
Ein Gas-/Wasserinstallateur wurde nach der Diagnose eines aggressiven Blasenkrebses beruflich erheblich eingeschränkt. Mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente wegen Blasenkrebs. Sein Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit in der Folge an und zahlt seither die vereinbarte Rente.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Gas-/Wasserinstallateur tätig. Seine Aufgaben umfassten die vollumfängliche Installation, Wartung und Reparatur von Gas- und Wasseranlagen bei Kunden vor Ort. Regelmäßig führte er auch Kundendiensteinsätze durch und beriet Auftraggeber zu technischen Fragen.
Die Tätigkeit als Gas-/Wasserinstallateur war körperlich anspruchsvoll. Sie erforderte häufiges Heben und Tragen von Werkzeugen sowie Materialien. Zudem musste der Versicherungsnehmer in unterschiedlichen Körperhaltungen arbeiten, etwa in engen Räumen oder auf Leitern.
Neben den handwerklichen Arbeiten gehörte auch der direkte Kontakt zu Kunden zu seinem Berufsalltag. Er musste technische Probleme verständlich erläutern und flexibel auf unterschiedliche Einsatzorte reagieren.
Bei dem Gas-/Wasserinstallateur wurde Blasenkrebs diagnostiziert. Bereits zuvor war er krankheitsbedingt arbeitsunfähig geworden. Nach der Diagnose musste er sich einer operativen Behandlung unterziehen.
Im Anschluss an die Operation folgten weitere Kontrolluntersuchungen. Die Erkrankung sowie deren Behandlung führten zu einer erheblichen körperlichen Schwächung. Belastungen wie Heben, Tragen und längere körperliche Anstrengung waren ihm fortan kaum noch möglich.
Aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen konnte der Gas-/Wasserinstallateur seine bisherige Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Er war fortan nur noch eingeschränkt im Kundendienst einsetzbar. Die körperlich anspruchsvollen Arbeiten seines ursprünglichen Berufsbilds, insbesondere die Installation von ganzen Anlagen, konnte er hingegen nicht mehr verrichten. Er entschied sich daraufhin eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Blasenkrebs (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs) zu beantragen.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten den Gas-/Wasserinstallateur bei der Vorbereitung seines Leistungsantrags. Zunächst wurden die vorliegenden medizinischen Unterlagen gesichtet sowie der berufliche Werdegang geprüft. Ziel war eine fundierte Einschätzung, ob eine Berufsunfähigkeitsrente wegen aggressivem Blasenkrebs in Betracht kam.
Maßgeblich für die Beurteilung war der Grad der Berufsunfähigkeit. Der Gas-/Wasserinstallateur musste seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten können. Erreicht die Berufsunfähigkeit diesen Grad, ist nach den üblichen Versicherungsbedingungen von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist dabei die konkrete Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Gemeinsam mit dem Gas-/Wasserinstallateur erstellten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen detaillierten Tätigkeitsbericht. Darin wurden die einzelnen Arbeitsschritte sowie die damit verbundenen körperlichen Anforderungen genau beschrieben. Die Tätigkeit zuletzt in gesunden Tagen wurde dabei so umfangreich und detailliert wie möglich dargestellt, insbesondere im Hinblick auf Anforderungen wie das Heben und Tragen, damit auch ein mit dem Berufsbild des Gas-/Wasserinstallateurs nicht vertrauter Sachbearbeiter der Versicherung die Situation nachvollziehen konnte. Ergänzend wurden die krankheitsbedingten Einschränkungen für jede Tätigkeit dargestellt.
Nach Fertigstellung des Tätigkeitsberichts konnten die erforderlichen Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit des Gas-/Wasserinstallateurs an und zahlt seither die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wegen Blasenkrebs.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne können sich Betroffene dabei auch an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wenden. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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