Berufsunfähigkeit als Tischler

Tischler erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Arbeitsunfall

Nach einem Arbeitsunfall im Jahr 2014 verschlechterte sich der Gesundheitszustand eines selbstständigen Tischlers zunehmend. Mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erkannte sein Versicherer schließlich eine Berufsunfähigkeitsrente nach Arbeitsunfall an. Der Tischler erhält damit nun die ihm zustehenden Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tätigkeit als Tischler und Brandschutztechniker

In zuletzt gesunden Tagen führte der Versicherungsnehmer einen eigenen Handwerksbetrieb im Bereich Tischlerei und Brandschutztechnik. Er beschäftigte mehrere Vollzeitkräfte und verantwortete die gesamte betriebliche Organisation seines Unternehmens.

Als Tischler fertigte er Möbelstücke, Fenster und weitere Holzkonstruktionen individuell an. Diese Arbeit erforderte präzises handwerkliches Geschick sowie den sicheren Umgang mit schweren Werkzeugen und Maschinen. Häufig musste er dabei in gebückter oder kniender Haltung arbeiten und schwere Materialien heben.

Zusätzlich war er als Brandschutztechniker tätig und prüfte Brandschutzeinrichtungen wie Feuerschutztüren und Rauchmelder. Diese Tätigkeit verlangte häufiges Klettern auf Leitern sowie Arbeiten in beengten Räumen. Beide Tätigkeitsfelder erforderten insgesamt eine hohe körperliche Belastbarkeit.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeitsrente nach Arbeitsunfall

Im Jahr 2014 erlitt der Tischler einen Arbeitsunfall mit gesundheitlichen Folgeschäden (siehe hierzu Berufsunfähigkeit nach Unfall). Über mehrere Jahre hinweg konnte er trotz bestehender Beschwerden zunächst weiterhin arbeiten. Erst im Frühjahr 2024 verschlechterte sich sein Zustand deutlich, was sich auch auf die wirtschaftliche Situation seines Betriebs auswirkte.

In der Folgezeit nahmen die Beschwerden weiter zu. Im Jahr 2025 trat eine Arbeitsunfähigkeit ein. Fachärztliche Untersuchungen bestätigten in der Folge eine fortschreitende Verschlechterung seines Gesundheitszustands.

Aufgrund der Beschwerden konnte der Versicherte weder die handwerklichen Tätigkeiten als Tischler noch die körperlich fordernden Aufgaben als Brandschutztechniker fortführen. Das Heben schwerer Lasten sowie Arbeiten auf Leitern waren ihm nicht mehr möglich. Eine Umorganisation seines Betriebs konnte diesen Ausfall nicht auffangen.

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Um seine Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen, wandte sich der Tischler an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüfte zunächst sämtliche vorhandenen medizinischen Unterlagen sowie die betriebliche Situation. Im Fokus stand dabei, ob eine mindestens 50-prozentige Einschränkung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vorlag.

Da der Versicherte selbstständig tätig war, musste zusätzlich geprüft werden, ob eine zumutbare Umorganisation seines Betriebs möglich gewesen wäre. Die Rechtsanwälte kamen zu dem Ergebnis, dass eine solche Umorganisation nicht möglich war.

Gemeinsam mit dem Tischler erstellte die Kanzlei einen detaillierten Tätigkeitsbericht. Dieser sollte einen typischen Arbeitstag in zuletzt gesunden Tagen nachvollziehbar wiedergeben. Ergänzend wurden die erforderlichen Steuerunterlagen zusammengestellt, denn die Einkommenssteuerbescheide für drei Jahre vor Eintritt der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit sollten eingereicht werden.

Zudem rieten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dazu, möglichst viele aktuelle medizinische Unterlagen zusammenzutragen. Dies sollte helfen, eine noch immer bestehende Berufsunfähigkeit gegenüber der Versicherung zu stützen. Auf dieser Grundlage wurde der vollständige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht.

Der Versicherer prüfte die eingereichten Unterlagen sorgfältig und forderte im Rahmen dessen weitere Nachweise an. Nach Abschluss der Prüfung erkannte er schließlich die Berufsunfähigkeit als Tischler an und begannen mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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