Grundschullehrerin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen posttraumatischer Belastungsstörung und Depression

Nach einem traumatischen Erlebnis entwickelte eine Grundschullehrerin eine posttraumatische Belastungsstörung, in deren Folge auch eine Depression sowie eine chronische Migräne auftraten. Mithilfe von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte sie gegenüber ihrem Versicherer erfolgreich eine Berufsunfähigkeitsrente wegen posttraumatischer Belastungsstörung und Depression durchsetzen.

Tätigkeit als Grundschullehrerin

In zuletzt gesunden Tagen war die Mandantin als verbeamtete Grundschullehrerin tätig und übernahm im Rahmen ihrer Anstellung die Funktion einer Klassenlehrkraft verschiedener Klassen. Ihr reguläres Stundendeputat betrug 28+1 Wochenarbeitsstunden, was einschließlich des Arbeitszeitkontos in der Grundschule einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 45 Stunden entsprach.

Zu ihrer Tätigkeit als Grundschullehrerin gehörten neben dem eigentlichen Unterricht auch Führungsaufgaben innerhalb der Klasse, die als emotional herausfordernd eingestuft wurden. Die Position erforderte eine kontinuierliche Präsenz sowie ein hohes Maß an Konzentration und pädagogischem Engagement im Schulalltag.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Posttraumatischer Belastungsstörung und Depression

Nach einem traumatischen Erlebnis verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Grundschullehrerin im Laufe eines Jahres zunehmend. Es entwickelte sich eine Posttraumatische Belastungsstörung (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen PTBS), zu der im weiteren Verlauf auch depressive Beschwerden hinzutraten.

Begleitend bildete sich eine chronische Migräne heraus, deren Ausprägung sich über die Zeit deutlich verstärkte. Während zunächst monatlich sieben bis zehn Migränetage dokumentiert wurden, kam es später bereits nahezu täglich zu Migräneattacken.

Die gesundheitlichen Einschränkungen wirkten sich zunehmend auf die berufliche Tätigkeit aus. So konnte die Grundschullehrerin ihren Unterricht zeitweise nur noch auf Stillarbeit beschränken und keine Pausenaufsicht mehr übernehmen. Ergänzend wurde aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen ein Pflegegrad anerkannt.

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Grundschullehrerin wandte sich für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente schlussendlich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Gemeinsam mit der Grundschullehrerin arbeitete die Kanzlei heraus, wie die zuletzt in gesunden Tagen investierte Stundenzahl möglichst nachvollziehbar dargelegt werden konnte, um die krankheitsbedingte Reduzierung im Vergleich hierzu auch inhaltlich zu belegen.

Für die Anerkennung der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit kommt es nämlich maßgeblich darauf an, ob die versicherte Tätigkeit, so wie sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt wurde, zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Ausgehend von dem ursprünglichen Stundendeputat von 28+1 Wochenstunden verringerte sich der Umfang der Unterrichtstätigkeit im Zuge der fortschreitenden Erkrankung schrittweise: Für ein späteres Schuljahr erfolgte zunächst eine Reduktion auf 20+1 Wochenstunden, im darauffolgenden Schuljahr auf 16+1 Wochenstunden.

Entscheidend für die Bewertung war schließlich eine durch den Dienstherrn verfügte weitere Reduzierung des Stundendeputats von 28 auf 12 Unterrichtsstunden. Da dieser Umfang deutlich unter der Hälfte des ursprünglichen Deputats lag, bestand ab diesem Zeitpunkt spätestens eine mehr als 50%ige Berufsunfähigkeit.

Nachdem der vollständige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht worden war, erklärte sich dieser bereit, der Grundschullehrerin zunächst befristet für die Dauer eines Jahres Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu erbringen.

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Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Weitere Fallbeispiele zur Berufsunfähigkeit als Lehrer finden Sie hier.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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