
Eine als HR Business Partnerin tätige Versicherungsnehmerin hat mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose erreicht. Der Versicherer erkannte die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit an und zahlt seither die vereinbarte Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
In zuletzt gesunden Tagen war die Versicherungsnehmerin in Vollzeit als HR Business Partnerin tätig. Sie übte die Tätigkeit des HR Business Partners ursprünglich im Umfang von 40 statt der später nur noch möglichen 22 Wochenstunden aus und war dabei ganz überwiegend im Betrieb präsent. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte die umfassende Betreuung von Führungskräften und Mitarbeitenden in sämtlichen personalrelevanten Fragestellungen.
Die Position des HR Business Partners verlangte dabei unter anderem das Führen teils schwieriger Mitarbeitergespräche sowie die Wahrnehmung von Präsenzterminen vor Ort. Diese Aufgaben erforderten ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit, kommunikatives Geschick sowie die Fähigkeit, auch in belastenden Gesprächssituationen souverän aufzutreten.
Erstmals bemerkte die HR Business Partnerin Kribbelparästhesien in den Beinen, die sich im weiteren Verlauf zu einer diagnostizierten Multiplen Sklerose entwickelten. Die Diagnose wurde mittels bildgebender Diagnostik gesichert.
Im weiteren Krankheitsverlauf kam es wiederholt zu entzündlichen Schüben des Sehnervs. Eine Sehnerventzündung wurde in den Jahren 2022 sowie 2023 dokumentiert, wobei bildgebende Untersuchungen bereits eingetretene Schädigungen bestätigten. Hierdurch kam es zu erheblichen visuellen Einschränkungen. Hinzu traten kognitive Beeinträchtigungen, insbesondere der Konzentrationsfähigkeit, die sich als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit erwiesen.
In der Gesamtschau führten die körperlichen, visuellen und kognitiven Einschränkungen dazu, dass die HR Business Partnerin ihre zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit nicht mehr im erforderlichen Umfang verrichten konnte. Daher entschied sie sich eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Multipler Sklerose zu beantragen.
Um die Erfolgsaussichten ihres Leistungsantrags zu erhöhen, wandte sich die HR Business Partnerin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Zunächst prüften die Rechtsanwälte die vorhandenen medizinischen Unterlagen sowie den beruflichen Werdegang, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen.
Von einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ist auszugehen, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten kann. Erreicht die Beeinträchtigung diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der nicht mehr ausübbaren Tätigkeiten orientiert, ist nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Gemeinsam mit der HR Business Partnerin erarbeiteten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte daher einen detaillierten Tätigkeitsbericht, der die einzelnen Arbeitsschritte in gesunden Tagen sowie die krankheitsbedingten Auswirkungen nachvollziehbar gegenüber dem Versicherer darstellte.
Nachdem sämtliche Unterlagen – darunter die medizinischen Befunde, der berufliche Werdegang sowie der ausgearbeitete Tätigkeitsbericht – zusammengetragen worden waren, konnte der vollständige Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer erkannte daraufhin die Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose an und nahm die Zahlung der vereinbarten Rente ab dem Jahr 2025 auf.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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