Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS? Barmenia Lebensversicherung a. G. zahlt Einmalbetrag!

Im Streit um die Zahlung einer Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegenüber der Barmenia Lebensversicherung a. G. eine erhebliche Einmalzahlung durchsetzen. Nachdem der Versicherer die Kinderinvaliditätsversicherung zunächst gekündigt, künftige Leistungen abgelehnt und bereits erbrachte Zahlungen zurückgefordert hatte, konnte die Angelegenheit im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung schließlich beigelegt werden.

Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS?

Der spätere Mandant der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte schloss bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. eine Kinderinvaliditätsversicherung ab. Versichert war die minderjährige Tochter des Versicherungsnehmers.

Die Tochter des Versicherungsnehmers infizierte sich mit Covid-19. Durch die Covid-Infektion stellte sich eine psychische Erkrankung ein. Schlussendlich wurde bei der Tochter ME/CFS sowie ein Post-Covid-Syndrom diagnostiziert.

Die gesundheitlichen Auswirkungen der Erkrankungen waren erheblich. Es wurde ein Grad der Behinderung in Höhe von 50 anerkannt. Eine fachärztliche Einschätzung stützte zudem die Beschwerden der Tochter auf neuro-immunologische Ursachen. Aus der ärztlichen Einschätzung einer ME-CFS-Fachstelle einer Uniklinik ergab sich, dass die Beschwerden eindeutig eine neuro-immunologische und keine psychische Ursache haben.

Leistungsentscheidung der Barmenia Lebensversicherung a. G.

Die Barmenia Lebensversicherung a. G. hatte die Kinderinvaliditätsrente zunächst bewilligt und über einen gewissen Zeitraum auch entsprechende Zahlungen erbracht. Der Versicherer änderte jedoch später seine Haltung grundlegend und kündigte den Versicherungsvertrag. Die Zahlung einer weiteren Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS wurde abgelehnt und die bereits erbrachten Kinderinvaliditätsrenten, mittlerweile ein erheblicher, fünfstelliger Betrag, zurückgefordert. Die Barmenia Lebensversicherung a. G. berief sich dabei auf einen Ausschlussgrund für psychisch bedingte Invalidität.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen Einigung!

Vor diesem Hintergrund übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die anwaltliche Vertretung des Versicherungsnehmers. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte war der Ansicht, dass die Ablehnung, Rückforderung sowie Kündigung der Barmenia Lebensversicherung a. G. unrechtmäßig sind und der Versicherungsnehmer weiterhin einen Anspruch auf die versicherte Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS habe.

In mehreren Schreiben an die Barmenia Lebensversicherung a. G. legten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dar, dass die Erkrankung der Tochter nachweislich neurologischer und nicht psychischer Natur sei und eine psychische Belastung allenfalls als nachrangige Folgeerscheinung aufgetreten sei.

Schließlich unterbreitete die Barmenia Lebensversicherung a. G. ein Vergleichsangebot: Sie verzichtete darin auf die Rückforderung der geleisteten Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS und zahlte darüber hinaus noch einen fünfstelligen Betrag. Auf dieser Grundlage konnte schließlich eine Einigung erzielt werden.

Fazit

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es sinnvoll sein kann, bei Auseinandersetzungen mit dem Kinderinvaliditätsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen. Gerne können sich Betroffene dabei auch an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wenden.

Versicherung zahlt nicht?

Zur Autorin: Rechtsanwältin Isabel Schymura

Rechtsanwältin Isabel Schymura ist angestellte Anwältin der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Sie unterstützt Versicherte vorwiegend im Bereich der PKV und bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso hilft sie bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwältin erreicht Einmalzahlung in Streit um Kinderinvaliditätsrente wegen ME/CFS!