
Nachdem die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Depression abgelehnt und obendrein Vorwürfe einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erhoben hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für eine Personalberaterin die Zahlung eines Einmalbetrages.
Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Personalberaterin tätig. Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug 32 Stunden, verteilt auf fünf Arbeitstage.
Zu ihrem Aufgabenbereich zählten insbesondere die Erstellung von Verträgen und Gutachten, interne Besprechungen, die persönliche Mandantenbetreuung, die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung sowie Durchführung von Verhandlungen und die Vornahme von Beurkundungen. Darüber hinaus war sie mit Aufgaben der Teamführung betraut.
Die Krankheitsgeschichte der Personalberaterin begann etwa im Jahr 2019. Zu diesem Zeitpunkt entwickelte sie zunehmend psychische Beschwerden, die sich zunächst in einer niedergedrückten Stimmung, Antriebsminderung sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen äußerten. Hinzu kamen ausgeprägtes Grübeln und Gedankenkreisen, wodurch sie auch nachts nur schwer zur Ruhe fand.
Im weiteren Verlauf traten anhaltende Sorgen und Ängste in unterschiedlichen Lebensbereichen hinzu. Die Personalberaterin fürchtete, dass ihrem Ehemann oder ihrer Tochter etwas zustoßen könne oder schwerwiegende Probleme im beruflichen Umfeld eintreten würden. Parallel dazu entwickelte sie Essanfälle, die etwa zweimal pro Woche auftraten. Während dieser Episoden nahm sie innerhalb kurzer Zeit große Mengen Nahrung zu sich und erlebte dabei einen Kontrollverlust. Anschließend litt sie regelmäßig unter Magenschmerzen und Übelkeit.
Neben den psychischen Beschwerden bestanden auch körperliche Begleiterscheinungen. So klagte die Personalberaterin über stress- und bewegungsabhängige Kopfschmerzen, monatlich auftretende Migräneanfälle sowie wiederkehrendes Sodbrennen.
Mit Fortschreiten der Erkrankung wirkten sich die Beschwerden zunehmend auf ihren beruflichen Alltag aus. Insbesondere die Konzentrationsfähigkeit, die Fähigkeit zur Strukturierung und Planung komplexer Aufgaben sowie die psychische Belastbarkeit nahmen ab. Auch der Umgang mit beruflichem Druck, wechselnden Anforderungen und zwischenmenschlichen Kontakten fiel ihr zunehmend schwer.
Vor diesem Hintergrund entschied die Personalberaterin schließlich, bei ihrem Versicherer, der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag der Personalberaterin ab und erklärte darüber hinaus den Rücktritt vom Versicherungsvertrag sowie die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung wegen angeblicher arglistiger Täuschung. Zur Begründung führte die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG an, die Personalberaterin habe bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vor Vertragsschluss die Diagnosen einer Phobie, einer Handgelenksarthritis, psychische Symptomatiken sowie Beschwerden im Zusammenhang mit einer Pilonidalzyste mit Abszess verschwiegen und dadurch ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Daraufhin wandte sich die Personalberaterin an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG zunächst zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen auf und widersprachen dabei insbesondere dem Vorwurf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
Hinsichtlich der von dem Versicherer behaupteten psychischen Vorerkrankungen wurde klargestellt, dass die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Symptomatik erst im Jahr 2019 aufgetreten sei. Frühere Angaben in einem Entlassungsbericht seien vom Versicherer unzutreffend interpretiert worden. Zudem machte die Personalberaterin geltend, dass ihr bestimmte Diagnosen, insbesondere eine Handgelenksarthritis und eine Phobie, nie mitgeteilt worden seien und deshalb bei Antragstellung auch nicht hätten angegeben werden können.
Bezüglich der nicht angegebenen Pilonidalzyste wurde darauf verwiesen, dass die Personalberaterin diese Beschwerden aufgrund ihres medizinischen Laienverständnisses nicht als anzeigepflichtige Hauterkrankung eingeordnet habe. Ein vorsätzliches oder gar arglistiges Verschweigen von Gesundheitsumständen habe daher nicht vorgelegen.
Nach Prüfung dieser Einwendungen unterbreitete die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG schließlich das Angebot einer Einmalzahlung in fünfstelliger Höhe. Nach entsprechender Beratung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm die Personalberaterin das Vergleichsangebot an und erhielt bald darauf die vereinbarte Zahlung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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