Versicherung zahlt nicht bei Autodiebstahl Rechtsanwalt

Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen? Versicherter erhält nach Diebstahl eines Maserati Levante Einmalzahlung von Allianz Versicherungs-AG in Prozess vor dem LG Lübeck

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem LG Lübeck um die Zahlung des Wiederbeschaffungswertes nach dem Diebstahl eines Maserati Levante eine Einmalzahlung durch die Allianz Versicherungs-AG. Die Allianz Versicherungs-AG hatte dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen zu haben.

Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen?

Der Versicherungsnehmer war von Beruf Golflehrer und hatte für seinen Maserati Levante bei der Allianz Versicherungs-AG eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Dabei bestand sowohl Teilkasko- als auch Vollkaskodeckung.

Eines Tages parkte der Versicherungsnehmer den Maserati Levante vor dem Clubhaus seines Golfclubs und begab sich anschließend in das Clubhaus. Als er ca. 10 – 15 Minuten später wieder zu seinem Fahrzeug zurückkehren wollte, bemerkte er, dass der Maserati Levante nicht mehr an seinem Abstellort stand. Auch einer der Fahrzeugschlüssel fehlte.

Der Versicherungsnehmer verständigte sodann die Polizei und erstattete Strafanzeige. Dabei gab der Versicherungsnehmer an, er habe den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen.

Allianz Versicherungs-AG zahlt nicht!

Nach dem Diebstahl des Maserati Levante wandte sich der Versicherungsnehmer auch an die Allianz Versicherungs-AG. Diese lehnte die Regulierung des Schadensfalles ab. Dies begründete die Allianz Versicherungs-AG damit, dass der Versicherungsnehmer ausweislich seiner Angaben gegenüber der Polizei den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen habe – das Fahrzeug also vor seinem Weggehen nicht verschlossen habe.

Daraufhin beauftragte der Versicherungsnehmer Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Geltendmachung des Wiederbeschaffungswertes des Maserati Levante. Der Versicherungsnehmer gab dabei an, dass zum Zeitpunkt der Strafanzeige für ihn die einzige denkbare Erklärung gewesen sei, dass er den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen habe. Allerdings sei es auch möglich, dass er das Fahrzeug verschlossen habe und den Fahrzeugschlüssel auf dem Weg in das Clubhaus oder im Clubhaus verloren bzw. ihm dieser entwendet worden sei.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Allianz Versicherungs-AG daher zunächst außergerichtlich zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes des Maserati Levante auf. Sie begründeten dies damit, dass eben nicht sicher sei, dass der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel im Maserati Levante gelassen habe. Die Allianz Versicherungs-AG lehnte jedoch gleichwohl die Regulierung des Schadensfalles ab.

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LG Lübeck schlägt Einigung vor!

Zur Weiterverfolgung der Forderung erfolgte die gerichtliche Klageerhebung vor dem Landgericht Lübeck. Hintergrund war, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klage im Gerichtsbezirk des Landgerichts Lübeck seinen Wohnsitz hatte.

Im Rahmen der Klageschrift führten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus, dass nicht zwingend davon ausgegangen werden könne, dass der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen habe. Selbst wenn dies jedoch der Fall gewesen wäre, so würde selbst dies keine Leistungskürzung der Allianz Versicherungs-AG auf null rechtfertigen (vgl. OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 21.11.2019 – 4 U 2082/19).

Nach einer persönlichen Anhörung des Versicherungsnehmers im Termin zur mündlichen Verhandlung ging das Landgericht Lübeck in einer vorläufigen Würdigung davon aus, dass es zu einem Diebstahl eines Maserati Levante gekommen war. Der Versicherungsnehmer habe insoweit das „äußere Bild“ des Diebstahles nachweisen können (siehe auch Kaskoversicherung – Anforderungen an den Nachweis einer versicherten Kfz-Entwendung (OLG Saarbrücken)). Allerdings ging das Landgericht Lübeck auch davon aus, dass der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen habe. In rechtlicher Hinsicht folgte das Landgericht Lübeck jedoch der Auffassung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, wonach selbst dies keine vollständige Leistungsablehnung rechtfertigte.

Das Ladgericht Lübeck schlug den Parteien daraufhin eine gütliche Einigung vor. Eine solche gütliche Einigung kam kurz darauf zustande und die Allianz Versicherungs-AG zahlte daraufhin einen fünfstelligen Einmalbetrag an den Versicherungsnehmer.

Fazit

Der vorliegende Fall zeigt, welcher Bedeutung die Angaben des Versicherungsnehmers gegenüber der Polizei für die spätere Leistungsregulierung seines Kaskoversicherers haben können. Zudem ist anzumerken, dass selbst wenn der Versicherungsnehmer den Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug vergessen habe, er zumindest anteilig einen Anspruch auf die Versicherungsleistung haben kann. Kommt es daher zu einer vollständigen Leistungsablehnung des Versicherers kann es daher durchaus sinnvoll sein, einem im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der konkreten Prüfung des Einzelfalles zu beauftragen. Gerne stehen hierfür auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter Versicherung zahlt nicht nach Autodiebstahl?

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow

Rechtsanwalt Reichow ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Er betreut vor Allem Verfahren im Versicherungsrecht, zur Haftung von Versicherungsvermittlern und Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie unter folgendem Anwaltsprofil:

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