Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid

Kriminaloberkommissarin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen zugunsten einer Kriminaloberkommissarin die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.

Tätigkeit als Kriminaloberkommissarin

Nach dem Abitur absolvierte die Versicherungsnehmerin ein Fachhochschulstudium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Nach ihrer Ernennung zur Polizeikommissarin war sie zunächst mehrere Jahre im Wach- und Wechseldienst tätig, ehe sie eine zusätzliche kriminalpolizeiliche Ausbildung absolvierte. In zuletzt gesunden Tagen war sie nunmehr als Kriminaloberkommissarin tätig.

Ihr Aufgabenbereich umfasste die Bearbeitung und Aufklärung von Straftaten, die Vernehmung von Zeugen, Geschädigten und Beschuldigten sowie die Durchführung kriminalpolizeilicher Ermittlungen. Sie beantragte und vollzog Durchsuchungsmaßnahmen, sicherte Beweise und fertigte Berichte für Staatsanwaltschaften und Gerichte an. Dabei trug sie eine hohe Verantwortung, da ihre Arbeit die Grundlage für strafrechtliche Entscheidungen bildete.

Der Arbeitsalltag war von einer hohen Fallzahl, erheblichem Zeitdruck und häufigen unvorhersehbaren Einsatzlagen geprägt. Neben der Aktenbearbeitung und den Ermittlungen im Büro musste sie regelmäßig Tatorte aufsuchen und kurzfristig auf aktuelle Ereignisse reagieren. Darüber hinaus versah sie Sonderdienste, insbesondere auf der Kriminalwache und bei Großveranstaltungen, und nahm regelmäßig an Einsatz- und Schießtrainings teil. Zeitweise war sie zudem in der Ausbildung angehender Kriminalbeamter tätig.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid?

Nach einer COVID-19-Erkrankung litt die Kriminaloberkommissarin unter ausgeprägter Erschöpfbarkeit, Konzentrationsproblemen, Schwindelbeschwerden und Schlafstörungen. Umfangreiche fachärztliche Untersuchungen führten zunächst zu keinem eindeutigen Befund. Schließlich wurde der Verdacht auf ein durch die Virusinfektion ausgelöstes Post-Covid-Syndrom mit chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) geäußert.

In der Folge war die Kriminaloberkommissarin über einen längeren Zeitraum nahezu vollständig pflegebedürftig. Zeitweise konnte sie das Bett kaum verlassen und war weder in der Lage, ihren Haushalt zu führen noch ihre Kinder eigenständig zu versorgen. Erst durch langwierige medizinische Behandlungen und eine behutsame Belastungssteigerung trat eine Stabilisierung ein. Die für den Polizeidienst erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit konnte jedoch nicht wiederhergestellt werden. Schließlich wurde die Kriminaloberkommissarin auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens in den Ruhestand versetzt.

Vor diesem Hintergrund entschied sie, bei ihrem Versicherer Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute sie auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Kriminaloberkommissarin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Kriminaloberkommissarin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Kriminaloberkommissarin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Post-Covid-Erkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Kriminaloberkommissarin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über im Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Dienstunfähigkeit als Polizist.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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