Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall

Zahnarzthelferin erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall von Nürnberger Lebensversicherung AG!

Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall zunächst abgelehnt hatte, können Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für die Zahnarzthelferin doch noch ein Anerkenntnis durchsetzen.

Tätigkeit als Zahnarzthelferin

Die Versicherungsnehmerin absolvierte eine Berufsausbildung zur Zahnarzthelferin und war in zuletzt gesunden Tagen in einer Zahnarztpraxis beschäftigt. Ihre Tätigkeit bestand überwiegend in der Assistenz der Zahnärzte am Behandlungsstuhl während Patiententerminen.

Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall?

Die Zahnarzthelferin litt über einen längeren Zeitraum hinweg an zunehmenden Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule, verursacht durch einen Bandscheibenvorfall. Zunächst traten lediglich gelegentliche Rückenschmerzen auf, die sie noch mit Schonung und kurzen Pausen in den Griff bekam. Im Laufe der Zeit verschlimmerten sich die Beschwerden jedoch deutlich. Es entwickelten sich anhaltende Schmerzen im unteren Rücken, die immer häufiger in das linke Bein ausstrahlten und mit einem spürbaren Taubheits- und Spannungsgefühl einhergingen.

Besonders belastend waren für die Zahnarzthelferin alltägliche Bewegungen, die in ihrem Beruf kaum vermeidbar waren. Das längere Stehen am Behandlungsstuhl, das Bücken zu den Instrumenten oder das wiederholte Heben und Tragen von Materialien führten schnell zu einer deutlichen Schmerzverstärkung. Auch außerhalb der Arbeit war ihr Alltag zunehmend eingeschränkt. Bereits kurze Gehstrecken oder längeres Sitzen führten zu erheblichen Beschwerden, sodass sie sich immer häufiger schonen musste.

Im weiteren Verlauf nahm die Schmerzproblematik einen chronischen Charakter an. Die Beschwerden waren nicht mehr nur situationsabhängig, sondern begleiteten sie dauerhaft durch den Tag. Hinzu kamen Erschöpfung, Schlafprobleme und eine zunehmende psychische Belastung. Die ständige Auseinandersetzung mit den Schmerzen führte dazu, dass sie sich innerlich zurückzog, weniger belastbar wurde und auch ihre Konzentrationsfähigkeit nachließ. Phasenweise traten zusätzlich depressive Verstimmungen auf, die das ohnehin schon eingeschränkte Leistungsvermögen weiter beeinträchtigten.

Daher fasste die Zahnarzthelferin den Entschluss, bei ihrem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG eine Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Nürnberger Lebensversicherung AG lehnt ab!

Die Nürnberger Lebensversicherung AG teilte zunächst mit, die eingereichten Unterlagen zwar geprüft und ausgewertet zu haben, dass diese jedoch für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichend seien. Zur weiteren Klärung des Gesundheitszustandes und zur Einschätzung des Umfangs einer etwaigen beruflichen Einschränkung sei daher eine fachärztliche Untersuchung der Zahnarzthelferin durch einen unabhängigen medizinischen Gutachter erforderlich.

Als das Ergebnis des Gutachtens vorlag, lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG den Leistungsantrag der Zahnarzthelferin ab. Nach den gutachterlichen Feststellungen habe zum Untersuchungszeitpunkt keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall bestanden.

Die Zahnarzthelferin war damit nicht einverstanden und bat die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen Anerkenntnis

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und führten zunächst eine umfassende Prüfung der Unterlagen der Zahnarzthelferin durch, um den Sachverhalt fundiert aufzuarbeiten. Anschließend forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG im Wege einer schriftlichen Stellungnahme erneut zur Leistungserbringung auf.

Dabei stellten sie den Krankheitsverlauf der Versicherten nochmals detailliert dar und wiesen auf inhaltliche Mängel des eingeholten Gutachtens hin, insbesondere im Hinblick auf die Beschreibung der beruflichen Tätigkeit sowie die Bewertung des verbliebenen Leistungsvermögens.

Die Nürnberger Lebensversicherung AG holte daraufhin eine ergänzende Erklärung des Gutachters ein, der die erhobenen Einwände zurückwies.

In einer weiteren Stellungnahme machten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erneut geltend, dass die Nürnberger Lebensversicherung AG von einem unzutreffenden Grad der Berufsunfähigkeit ausgegangen sei. Zudem betonten sie, dass der Gutachter wesentliche Faktoren bei seiner Beurteilung nicht hinreichend berücksichtigt habe. Vor diesem Hintergrund forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG erneut zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf.

Dies führte schließlich zum Erfolg: Die Nürnberger Lebensversicherung AG gab ein Anerkenntnis ab und nahm die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall auf.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt erreicht Anerkennung der Berufsunfähigkeit einer Zahnarzthelferin nach einem Bandscheibenvorfall!