
Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen ischämischer Herzkrankheit zunächst abgelehnt hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Krankenpfleger die Zahlung eines Einmalbetrages.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Gesundheits- und Krankenpfleger tätig und arbeitete im Rahmen eines klassischen Vollzeitmodells mit einer 40-Stunden-Woche. Dabei war er überwiegend auf einer chirurgischen Station eingesetzt.
Zu seinem Aufgabengebiet zählten insbesondere die grundpflegerische Versorgung der Patienten, deren Mobilisation und Lagerung sowie das Wechseln größerer Verbände. Darüber hinaus war er für die Versorgung von Notfällen und frisch operierten Patienten zuständig, bereitete Infusionen und Medikamente vor und übernahm deren Verabreichung. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit war die Begleitung und Betreuung sterbender Menschen.
Der Krankenpfleger bemerkte eines Tages typische Beschwerden einer Durchblutungsstörung des Herzens: Schmerzen in der Brust, die bis in den linken Arm ausstrahlten, besonders bei körperlicher Belastung. Der Hausarzt überwies ihn daraufhin an einen Kardiologen.
Bei der Herzkatheteruntersuchung stellte sich eine Verengung eines wichtigen Herzkranzgefäßes, eine sogenannte LAD-Stenose, heraus. Noch am selben Tag wurde der Krankenpfleger per Krankentransport in eine Klinik gebracht und bald darauf operativ behandelt, um die Durchblutung wiederherzustellen.
Nach dem Eingriff normalisierten sich zwar die Laborwerte, doch der Krankenpfleger berichtete weiterhin über Missempfindungen, Brustschmerzen auf der rechten Seite, Ein- und Durchschlafstörungen sowie eine psychische Überlastung. Daher entschied der Krankenpfleger letztlich, Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen ischämischer Herzkrankheit bei seinem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Krankenpflegers ab. Anhand der ärztlichen Unterlagen habe sich schlicht keine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit wegen ischämischer Herzkrankheit ergeben. Der Krankenpfleger war damit nicht einverstanden und bat Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und prüften zunächst die Unterlagen des Krankenpflegers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Anschließend forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG mit einer schriftlichen Stellungnahme erneut zur Leistung auf. Hierbei beriefen sich die Rechtsanwälte insbesondere darauf, dass die Nürnberger Lebensversicherung AG bei ihrer Beurteilung ausschließlich die unmittelbaren Folgen der Operation berücksichtigt hatte. Die zusätzlichen psychischen Leiden sowie eine orthopädische Beeinträchtigung des Krankenpflegers seien hingegen außer Acht geblieben.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG gab daraufhin an, über diese Vorgänge bislang keine Kenntnis gehabt zu haben, und zeigte sich bereit, nach Zusendung weiterer Unterlagen die Prüfung aufgrund der neuen Erkenntnisse erneut aufzunehmen. Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens wies die Nürnberger Lebensversicherung AG die Feststellung einer Berufsunfähigkeit wegen ischämischer Herzkrankheit weiterhin zurück. Allerdings unterbreitete der Versicherer dem Krankenpfleger ein Regulierungsangebot in Form einer Einmalzahlung. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten nahm der Krankenpfleger das Angebot an und erhielt bald darauf die entsprechende Zahlung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie Berufsunfähigkeit als Pfleger.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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