Berufsunfähigkeit wegen Burn-out

Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung? Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Burnout und Vertragsfortbestand in Prozess vor dem LG Lüneburg

Nachdem eine Betriebswirtin die Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit wegen Burnout beantragt hatte, erklärt die ERGO Lebensversicherung AG den Vertragsrücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen ein außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durch die ERGO Lebensversicherung AG und den Vertragsfortbestand in einem Prozess vor dem LG Lüneburg.

Tätigkeit als Betriebswirtin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Betriebswirtin bei einem globalen Logistikkonzern tätig. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Assistenz des Vorstands im Bereich Luft- und Seefracht. Zu ihrem Pflichtenkreis gehörten insbesondere die Organisation des Tagesablaufs, die Bearbeitung der Korrespondenz in einem Umfang von etwa 150 E-Mails täglich, das umfassende internationale Terminmanagement in englischer Sprache, die Organisation von Reisen einschließlich Visa-Anträgen sowie der Beschaffung von Pässen, die Vorbereitung interner und externer Meetings, die Organisation von Veranstaltungen, die Kostenabrechnung und -kontrolle sowie die Funktion als Schnittstelle zu anderen Vorstandsbereichen.

Die Tätigkeit der Betriebswirtin war von langen Arbeitszeiten und nahezu ständiger Erreichbarkeit, auch an Wochenenden, geprägt. Sie erforderte ein hohes Maß an Konzentration sowie absolute Zuverlässigkeit, da bereits geringfügige Fehler erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen konnten, etwa wenn ein Vorgesetzter infolge fehlerhafter Organisation zur falschen Zeit am falschen Ort erschien. Entsprechend stellten die Vorgesetzten überdurchschnittlich hohe Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Präzision und Arbeitsqualität an die Betriebswirtin.

Berufsunfähigkeit wegen Burnout?

Seit Anfang des Jahres 2020 nahm die Leistungsfähigkeit der Betriebswirtin kontinuierlich ab. Es fiel ihr zunehmend schwer, komplexe Aufgaben fristgerecht zu erledigen. Sie fühlte sich dauerhaft überfordert und war den Anforderungen des Berufsalltags nicht mehr gewachsen. Aufgrund der zunehmenden psychischen und körperlichen Erschöpfung häuften sich Fehler und organisatorische Versäumnisse.

Zudem sah sich die Betriebswirtin belastenden Konfliktsituationen im Team ausgesetzt. Sie schilderte Mobbingsituationen innerhalb des Arbeitsumfeldes, insbesondere in Form von Ausgrenzung, dem bewussten Vorenthalten von Informationen sowie dem Ausschluss aus internen Abläufen und Kommunikationsstrukturen.

Diese Umstände führten zu Schlaflosigkeit, Ängsten, Panikattacken, starken Kopfschmerzen und Tinnitus, gedrückter Stimmung und ständigem Unwohlsein. Daher stellte sie bei der ERGO Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag auf Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten wegen Burnout (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der ERGO Lebensversicherung AG

Die ERGO Lebensversicherung AG lehnte die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Burnout ab. Darüber hinaus erklärte der Versicherer den Rücktritt vom Versicherungsvertrag unter Berufung auf eine angebliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Die ERGO Lebensversicherung AG warf der Betriebswirtin vor, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen frühere Behandlungen wegen Wirbelsäulenbeschwerden, eines Glaukoms sowie einer manischen Episode pflichtwidrig nicht angegeben zu haben.

Als ihr eingelegter Widerspruch ohne Erfolg blieb, wandte sich die Betriebswirtin an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um ihre Ansprüche weiter durchzusetzen.

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Verfahren gegen die ERGO Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten die ERGO Lebensversicherung AG außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. In ihrer Stellungnahme machten die Rechtsanwälte ergänzende Angaben zu den vermeintlich nicht angegebenen Behandlungen und stellten den Sachverhalt dadurch in ein anderes Licht. Darüber hinaus machten sie deutlich, dass die Betriebswirtin keine Tatsachen bewusst verschwiegen hatte und daher keine Absicht bestand, auf die Entscheidungsfreiheit des Versicherers Einfluss zu nehmen.

Die ERGO Lebensversicherung AG hielt zunächst an ihrer Leistungsablehnung fest. Im Zuge der weiteren Korrespondenz konnte sie jedoch teilweise zum Umdenken bewegt werden. Nach weiteren Stellungnahmen der Rechtsanwälte sowie der Vorlage ergänzender Arztdokumente erklärte der Versicherer, von dem Rücktrittsgrund hinsichtlich der psychischen Beschwerden Abstand zu nehmen. Gleichzeitig erkannte er seine Leistungspflicht aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Burnout an, da die verbliebene vorgeworfene Anzeigepflichtverletzung in keinem kausalen Zusammenhang mit der zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung standen. Daraufhin nahm der Versicherer die Rentenzahlungen an die Betriebswirtin auf.

An dem Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen hinsichtlich der Wirbelsäulenbeschwerden hielt die ERGO Lebensversicherung AG jedoch weiterhin fest, sodass letztlich noch die Erhebung einer Klage auf Feststellung des Fortbestands des Versicherungsvertrags erforderlich war.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Lüneburg erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern.

Aufgrund der beiderseitigen Kompromissbereitschaft konnte bereits vor Durchführung einer ersten mündlichen Verhandlung eine Einigung erzielt werden. Die Parteien verständigten sich darauf, dass der Versicherungsvertrag unter Vereinbarung einer Ausschlussklausel für Funktionsstörungen der Wirbelsäule fortbesteht.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Lüneburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeit als Betriebswirtin.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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