Berufsunfähigkeit als Ärztin

Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss? Viszeralchirurgin erhält weitere Rentenzahlungen von Continentale Lebensversicherung AG!

Nachdem die Continentale Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss einer Viszeralchirurgin lediglich befristet anerkannt hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung weiterer Rentenleistungen.

Tätigkeit als Viszeralchirurgin

Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens und vorausgehenden Tätigkeiten in der Gefäß- und Wirbelsäulenchirurgie war die Versicherungsnehmerin in zuletzt gesunden Tagen als Viszeralchirurgin tätig. Dieses Fachgebiet umfasst operative Eingriffe an den im Bauchraum gelegenen inneren Organen, insbesondere an der Speiseröhre, dem Magen, dem Dünn- und Dickdarm, der Leber, der Gallenblase sowie der Bauchspeicheldrüse.

Je nach Dienstaufkommen war die Viszeralchirurgin an fünf bis sieben Tagen pro Woche mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 bis 60 Stunden beschäftigt. Neben operativen Eingriffen gehörten auch ergänzende Tätigkeiten wie Visiten mit anschließender Dokumentation und Nachbearbeitung, Blutentnahmen und Verbandswechsel zu ihrem Aufgabenbereich. Dabei wechselte sie regelmäßig zwischen der Notaufnahme, dem Operationssaal und der Station.

Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss?

Während eines Urlaubs erlitt die Viszeralchirurgin im Rahmen eines Sportunfalls eine Verletzung des linken Knies. Aufgrund von Schmerzen, Instabilitätsgefühlen sowie einer Schwellung des Kniegelenks begab sie sich in ärztliche Behandlung. Die klinische Untersuchung sowie die MRT-Diagnostik ergaben eine Ruptur des vorderen Kreuzbandes sowie begleitende Verletzungen des medialen Meniskus und der Gelenkkapsel.

Zwei Monate später erfolgte eine erste operative Versorgung; vier Monate danach wurde ein weiterer Eingriff durchgeführt. Der behandelnde Orthopäde führte aus, dass die biomechanische Einheilung des Transplantats bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen könne. Eine zu frühe Belastung erhöhe das Risiko eines Transplantatversagens sowie langfristiger Folgeschäden erheblich. Bei unvollständiger Rehabilitation bestehe zudem ein erhöhtes Risiko für Sekundärverletzungen und Komplikationen wie Arthrose, Meniskusschäden oder erneute Kreuzbandrupturen.

Im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit der Versicherungsnehmerin als Viszeralchirurgin erklärte der Orthopäde, dass die mit dem Berufsbild verbundenen wechselnden körperlichen Belastungen nach der durchgeführten Operation derzeit nicht mit dem bestehenden Gesundheitszustand vereinbar seien. Dies gelte insbesondere auch zur Vermeidung erneuter Verletzungen und gesundheitlicher Folgeschäden.

Vor diesem Hintergrund stellte die Viszeralchirurgin bei der Continentale Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Continentale Lebensversicherung AG

Die Continentale Lebensversicherung AG erkannte die Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss der Viszeralchirurgin zunächst lediglich rückwirkend für einen begrenzten Zeitraum von neun Monaten an. Mit dieser Entscheidung wollte sich die Viszeralchirurgin jedoch nicht zufriedengeben und mandatierte die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Verfahren gegen die Continentale Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und prüften zunächst die Unterlagen der Viszeralchirurgin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen.

Im Anschluss übersandten sie der Continentale Lebensversicherung AG eine ausführliche schriftliche Stellungnahme. Darin führten sie aus, dass die Viszeralchirurgin über einen deutlich längeren Zeitraum berufsunfähig gewesen sei. Zudem wiesen sie darauf hin, dass ein rückwirkendes befristetes Anerkenntnis für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum rechtlich unzulässig ist (siehe auch Rückwirkend befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung?). Vor diesem Hintergrund forderten sie den Versicherer auf, die vertraglich geschuldeten Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss weiterhin zu erbringen.

Die Continentale Lebensversicherung AG ließ sich von dieser Argumentation überzeugen und erklärte sich schließlich bereit, zusätzlich für weitere 21 Monate die versicherte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit als Ärztin.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht weitere Rentenzahlung an Viszeralchirurgin in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Kreuzbandriss!

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