Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit unterstützt bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsrente)

Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG bleibt in einem Leistungsprüfungsverfahren wegen Berufsunfähigkeit über neun Monate untätig. Nach der Anfechtung des Versicherungsvertrages reagierte der Versicherer nicht mehr auf telefonische und schriftliche Aufforderungen zur Leistungserbringung. Daraufhin legten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG ein.

Zur Vorgeschichte in diesem Fall

Die Versicherungsnehmerin war aufgrund gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr in der Lage, ihrer in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit nachzukommen, weswegen sie einen Leistungsantrag bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, stellte. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung erklärte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG den Rücktritt, die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung des Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrages wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. In dem Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung soll die Versicherungsnehmerin die Gesundheitsfragen des Versicherers falsch beantwortet haben, so zumindest der Vorwurf der Generali Deutschland Lebensversicherung AG.

Daraufhin beauftragte die Versicherungsnehmerin die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Diese forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG schriftlich zur Übersendung der Vertragsunterlagen auf. Erst nach dreimaliger schriftlicher Erinnerung übersandte der Versicherer schließlich die Unterlagen. Mitte September 2025 trugen die Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegenüber der Generali Deutschland Lebensversicherung AG sodann zu der angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtpflichtverletzung substantiiert vor und bezifferten die Ansprüche der Versicherungsnehmerin.

Auch nach mehrfachen telefonischen Sachstandsnachfragen sowie Erinnerungsschreiben zeigte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG keinerlei Reaktion. Auf telefonische Nachfrage im Februar 2026 wurde von einem Sachbearbeiter des Versicherers lediglich mitgeteilt, dass mit einer Antwort in sechs bis acht Wochen gerechnet werden könne. Es geschah aber dennoch nichts.

Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Aufgrund dieser Untätigkeit des Versicherers kündigten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Ende Mai 2026 gegenüber dem Versicherer schriftlich an, eine BaFin-Beschwerde einzulegen. Trotz der Ankündigung blieb die Generali Deutschland Lebensversicherung AG auch weiterhin untätig.

Die Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG erfolgte schließlich Mitte Juni 2026. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über neun Monate seit der Übersendung des Bezifferungsschreibens verstrichen, ohne dass der Versicherungsnehmerin oder der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hierfür eine sachliche Rechtfertigung für eine derartige Verzögerung mitgeteilt wurde.

Der aktuelle Umstand lässt nach Ansicht von Jöhnke & Reichow erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob Versicherung aktuell in der Lage ist,  ihren Verpflichtungen zu einer ordnungsgemäßen, effizienten und kundenorientierten Geschäftsorganisation sowie einer zeitnahen Bearbeitung berechtigter Kundenanliegen in ausreichendem Maße nachzukommen, da dieses Vorgehen des Versicherers scheinbar kein Einzelfall ist (siehe dazu auch: „Keine Reaktion der Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Leistungsprüfungsverfahren wegen Berufsunfähigkeit“).

Eine derartige Untätigkeit stellt eine starke Belastung für die Versicherungsnehmerin dar und führt zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung ihrer vertraglichen Rechte. Vor diesem Hintergrund erschien eine Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG überaus geboten.

Fazit und Hinweise für Versicherungsnehmer und Versicherungsmakler

Bei den Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um existenzielle Ansprüche der Versicherungsnehmer. Im Zweifel ist Versicherungsnehmern anzuraten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die vertraglichen Ansprüche durchzusetzen. In ähnlich gelagerten Einzelfällen ist auch zur Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu raten.

Ein derartiges Vorgehen von Versicherern sollte auch von Versicherungsmakler nicht unbeobachtet bleiben. Denn Versicherungsmakler haben die Pflicht ihren Kunden grundsätzlich einen bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln, welcher den Bedürfnissen des Versicherten im Einzelfall entspricht. Bei der Vermittlung von Versicherungsschutz sollten Versicherungsmakler jedoch nicht nur ein Augenmerk auf die jeweiligen Bedingungswerke richten, sondern auch auf Faktoren wie „Service im Leistungsfall“. Denn die Qualität der Leistungsprüfung ist von besonders hoher Bedeutung, nämlich wenn sich das Risiko der Berufsunfähigkeit beim Versicherten verwirklicht. Das beste Bedingungswerk verliert seinen Nutzen, wenn der Versicherer im Leistungsfall untätig bleibt.

Betroffene Versicherte sind deswegen gut beraten sich unverzüglich anwaltliche Hilfe zu suchen, damit bestenfalls keine Ansprüche vereitelt werden. Auch dürfte zur Bafin-Beschwerde bei Untätigkeit einer Versicherung zu raten sein, da die BaFin die Aufsichtsbehörde für Versicherungen ist und von mangelnder Qualität der Leistungsprüfung eines Versicherers zwingend in Kenntnis gesetzt werden sollte.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird über aktuelle Entwicklungen des Verfahrens weiter berichten und steht Betroffenen für Rückfragen zur Verfügung.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht berichtet über Bafin-Beschwerde wegen Untätigkeit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG.

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