
Im Nachprüfungsverfahren erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression an einen Marktforscher.
Nach dem Abitur absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung. Nach einigen Jahren der Selbstständigkeit war er in zuletzt gesunden Tagen bei einem Marktforschungsinstitut mit Schwerpunkt Consumer Insights und strategischer Unternehmensberatung angestellt. Hierbei folgte er einem klassischen Arbeitszeitmodell einer 40-Stunden-Woche.
Seine Hauptaufgabe lag in der Planung und Durchführung von Marktforschungsprojekten. Der Marktforscher koordinierte parallellaufende Studien, überwachte Termine und Ressourcen und stimmte die Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten ab. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Entwicklung von Online-Fragebögen, die er entsprechend der Forschungsziele konzipierte.
Darüber hinaus organisierte und überwachte er die Rekrutierung von Studienteilnehmenden, koordinierte verschiedene Panelanbieter und stellte die Qualität der erhobenen Daten sicher. Regelmäßig stand der Marktforscher in Kontakt mit Kunden, beriet diese hinsichtlich geeigneter Forschungsmethoden, besprach Studiendesigns und präsentierte Ergebnisse. Ergänzend führte er Datenanalysen durch, erstellte Angebote für neue Projekte und wirkte an der Optimierung interner Prozesse mit.
Im Laufe der Zeit bemerkte der Marktforscher eine zunehmende psychische Belastung. Er litt unter ausgeprägten Konzentrationsstörungen, wodurch es ihm immer schwerer fiel, sich auf komplexe Aufgaben zu fokussieren. Insbesondere bei der Programmierung von Online-Fragebögen sowie bei der Analyse umfangreicher Datensätze kam es zu erheblichen Leistungseinbußen. Wichtige Details wie Kundenabsprachen und Fristen konnte er nicht mehr zuverlässig überblicken.
Gleichzeitig entwickelte sich bei dem Marktforscher ein anhaltender Zustand von Erschöpfung und Antriebslosigkeit. Hinzu kamen Ein- und Durchschlafstörungen, sodass er sich auch nach Ruhephasen nicht erholt fühlte. Sein Arbeitstempo verlangsamte sich deutlich, während seine Eigeninitiative und Belastbarkeit nachließen.
Schließlich zog sich der Marktforscher immer stärker aus sozialen Kontakten zurück. Die regelmäßige Kommunikation mit Kunden, Kollegen und Dienstleistern empfand er als belastend und war ihm nur noch unter großer Überwindung möglich.
Vor diesem Hintergrund stellte der Marktforscher einen Leistungsantrag auf Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der vom Versicherer mit der Leistungsprüfung beauftragte Dienstleister reagierte auf den Leistungsantrag des Marktforschers mit zahlreichen Rückfragen. Er erachtete die eingereichte Tätigkeitsbeschreibung als nicht ausreichend und forderte unter anderem den Arbeitsvertrag, den Aufhebungsvertrag, Einkommensteuerbescheide, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, mehrere Schweigepflichtentbindungserklärungen sowie weitere ärztliche Unterlagen an.
Der Marktforscher gab sich alle Mühe, dem Versicherer sämtliche relevanten Informationen anzuzeigen, sah sich im weiteren Verlauf jedoch immer wieder mit neuen Rückfragen konfrontiert. Hierdurch stellte sich bei dem Marktforscher zunehmend ein Gefühl der Überforderung ein. Um den weiteren Leistungsprüfungsprozess nicht allein bewältigen zu müssen, entschied er sich schließlich dazu, fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, und wandte sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahmen den Fall und prüften zunächst die Unterlagen des Marktforschers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Anschließend übersandten sie eine schriftliche Stellungnahme an den Versicherer, in der sie auf das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit wegen Depression verwiesen.
Die Rechtsanwälte vertraten die Auffassung, dass dem Versicherer sämtliche für die Leistungsprüfung erforderlichen Informationen bereits vorgelegen hätten. Die wiederholten Nachfragen hätten keinen relevanten Erkenntnisgewinn erwarten lassen und hätten teilweise bereits beantwortete Sachverhalte betroffen. Nach Ansicht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hätte daher bereits deutlich früher eine Leistungsentscheidung getroffen werden können.
In der Folge erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Marktforschers rückwirkend an. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass der berufliche und medizinische Sachverhalt ab einem gewissen Zeitpunkt aus seiner Sicht nicht hinreichend aufgeklärt worden sei. Daher leitete er zugleich ein Nachprüfungsverfahren ein, um sich von dem weiteren Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen zu vergewissern.
Die Rechtsanwälte halfen ihm dabei, die angeforderten Nachweise beizubringen. Nachdem unter anderem eine Behandlungsbescheinigung der Psychotherapie sowie ein Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit eingereicht worden waren, wertete der Versicherer die Unterlagen aus und bestätigte schließlich, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Berufsunfähigkeitsleistungen weiterhin vorlägen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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