Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Krankenpflegerin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Krankenpflegerin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Tätigkeit als Krankenpflegerin

Nachdem die Versicherungsnehmerin ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin absolviert hatte, war sie in zuletzt gesunden Tagen bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Dort arbeitete sie in Teilzeit mit 25 Wochenstunden in wechselnden Früh- und Spätschichten und übernahm ein breites Spektrum an Aufgaben in der Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlichen Versorgung. Sie mobilisierte und lagerte Patienten, unterstützte sie bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden sowie bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme. Darüber hinaus verabreichte sie Medikamente, bereitete diese vor, führte Injektionen und Blutzuckermessungen durch und übernahm anspruchsvolle pflegerische Tätigkeiten wie die Versorgung von Wunden, Dekubiti, Kathetern, Stomata sowie Trachealkanülen und Portsystemen. Auch die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen gehörte zu ihrem Aufgabenbereich.

Neben der direkten Pflege war sie organisatorisch tätig, indem sie Pflegeplanungen erstellte und Medikamente bestellte. Zudem wirkte sie an der Einarbeitung neuer Kollegen mit und betreute Praktikanten sowie Pflegeschüler.

Nach einer entsprechenden Weiterbildung übernahm sie zusätzlich die Funktion der Praxisanleiterin. In dieser Rolle begleitete und beurteilte sie Auszubildende, leitete sie im Arbeitsalltag an, förderte den Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis und führte Gespräche, in denen sie die Entwicklung der Schüler dokumentierte und bewertete.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs?

Eines Tages bemerkte die Krankenpflegerin zunächst unspezifische Beschwerden wie Verdauungsprobleme und Schmerzen im Beckenbereich. Mit zunehmender Intensität der Schmerzen, ausgeprägten Schlafstörungen und anhaltender Erschöpfung wurde eine ärztliche Abklärung erforderlich.

Im Rahmen der Diagnostik wurde schließlich eine bereits fortgeschrittene, nicht mehr heilbare Tumorerkrankung in Form eines Rektumkarzinoms festgestellt, sodass lediglich eine palliative Chemotherapie eingeleitet werden konnte.

Zwar führte die Behandlung zu einer gewissen Linderung der Schmerzen, zugleich traten jedoch erhebliche Nebenwirkungen auf. Insbesondere starke Müdigkeit, Übelkeit sowie schmerzhafte Einschränkungen der Extremitäten bewirkten eine deutlich reduzierte körperliche Belastbarkeit. Selbst einfache Alltagsverrichtungen waren nur noch unter erheblichem Kraftaufwand und mit längeren Erholungsphasen möglich. Die für ihre Tätigkeit als Krankenpflegerin notwendige körperliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Heben und Mobilisieren von Patienten, war damit nicht mehr gegeben.

Darüber hinaus beeinträchtigten die anhaltende Erschöpfung sowie die psychische Belastung sowohl die Konzentrationsfähigkeit als auch die emotionale Stabilität der Krankenpflegerin. Eine verantwortungsvolle und einfühlsame Versorgung von Patienten war unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet.

Daher fasste die Krankenpflegerin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Krankenpflegerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Krankenpflegerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Krankenpflegerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Krebserkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit der Krankenpflegerin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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