
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Zerspanungsmechaniker erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression & Multipler Sklerose.
Der Versicherungsnehmer war als Zerspanungsmechaniker tätig und verrichtete seine Arbeit über viele Jahre hinweg zur vollen Zufriedenheit seines Arbeitgebers. Aufgrund seiner Erfahrung wurde ihm regelmäßig die Einarbeitung neuer Mitarbeiter übertragen.
Im Laufe der Zeit bemerkte er gesundheitliche Einschränkungen. Die zusätzliche Verantwortung bei der Einarbeitung neuer Kollegen empfand er als belastend, da er neben seinen eigenen Aufgaben auch deren Arbeit überwachen musste. Gleichzeitig fiel es dem Zerspanungsmechaniker zunehmend schwer, sich auf Arbeitsabläufe zu konzentrieren. Er litt unter Schwindel, Kopfschmerzen, nachlassender Belastbarkeit und starker Erschöpfung. Hinzu kamen Schlafstörungen mit Einschlafproblemen, nächtlichem Erwachen, Herzrasen und ausgeprägter Müdigkeit am Morgen. Auch das überwiegend stehende Arbeiten bereitete ihm zunehmend Schwierigkeiten, teilweise kam es zu Sehstörungen.
Infolge der Beschwerden unterliefen ihm immer häufiger Fehler bei der Arbeit. Dies setzte ihn zusätzlich unter Druck und führte zu verstärkten Selbstzweifeln sowie Angstzuständen. Zunächst verdrängte der Zerspanungsmechaniker seine Beschwerden und suchte keine ärztliche Hilfe auf. Erst nachdem sein Vorgesetzter ihn auf die wiederholt auftretenden Fehler angesprochen hatte, stellte er sich bei seinem Hausarzt vor. Seit diesem Zeitpunkt war er durchgehend arbeitsunfähig.
Im Rahmen der medizinischen Abklärung wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Neben mehreren MRT-Untersuchungen erfolgte auch eine Lumbalpunktion. Schlussendlich ergaben die Untersuchungen die Diagnose einer Multiplen Sklerose. Es erfolgten eine medikamentöse Behandlung, Physiotherapie sowie aufgrund der depressiven Symptomatik die Empfehlung einer psychotherapeutischen Betreuung.
Trotz der eingeleiteten Maßnahmen bestand die Arbeitsunfähigkeit fort. Daher fasste der Zerspanungsmechaniker den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Zerspanungsmechanikers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression bzw. eine Berufsunfähigkeit wegen Multipler Sklerose in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Zerspanungsmechaniker seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Zerspanungsmechaniker erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression und der Multiplen Sklerose auf seine Tätigkeit genauestens darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach Fertigstellung des Stundenplans konnten die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und der Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht werden.
Zur Prüfung der Berufsunfähigkeit veranlasste der Versicherer zunächst die Erstellung eines psychologischen Gutachtens. Nach Vorliegen des Gutachtens erkannte der Versicherer schließlich die Leistungspflicht an und begann mit der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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