
Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Fibromyalgie zunächst abgelehnt hatte, können Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für die Büroangestellte doch noch ein Anerkenntnis erwirken.
Nach Abschluss ihrer Schulzeit absolvierte die Versicherungsnehmerin eine Ausbildung zur Schaugewerbegestalterin und war anschließend über viele Jahre in diesem Gewerbe tätig. In zuletzt gesunden Tagen war sie allerdings als Büroangestellte beschäftigt.
Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehörten die Auftragsbearbeitung, das Mahnwesen, die Buchhaltung, die Assistenz der Geschäftsleitung einschließlich deren Vertretung, die Erfassung von Urlaubs-, Überstunden- und Krankheitszeiten sowie Tätigkeiten in den Bereichen Disposition und Logistik.
Die Ausübung dieser Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit. Ebenso waren Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Freundlichkeit, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie ein faires und verantwortungsbewusstes Auftreten erforderlich.
Die Versicherungsnehmerin entwickelte ab Ende 2021 eine zunehmende Erschöpfungssymptomatik im Rahmen einer Fibromyalgie-Erkrankung. Trotz umfangreicher therapeutischer Maßnahmen verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand im weiteren Verlauf kontinuierlich. Neben chronischen Kopf- und Gesichtsschmerzen traten eine ausgeprägte körperliche und geistige Erschöpfbarkeit sowie eine deutlich verminderte Belastbarkeit auf.
Bereits geringe körperliche oder psychische Belastungen führten zu einer spürbaren Zunahme der Beschwerden. Die Versicherungsnehmerin musste deshalb ihr langjährig und regelmäßig ausgeübtes Hobby, das Tanzen, zunächst deutlich einschränken und schließlich vollständig aufgeben. Auch im Alltag zeigte sich eine zunehmende Einschränkung der Leistungsfähigkeit.
Trotz fachärztlicher Betreuung, medikamentöser Behandlung, schmerztherapeutischer Maßnahmen sowie der konsequenten Umsetzung empfohlener Entspannungs- und Bewegungsprogramme konnte keine nachhaltige Besserung erreicht werden. Die anhaltenden Beschwerden führten darüber hinaus zu einer erheblichen Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe. Aufgrund der chronischen Schmerzsymptomatik, der ausgeprägten Fatigue und der dauerhaft verminderten körperlichen und psychischen Belastbarkeit war die Versicherungsnehmerin nicht mehr in der Lage, die Anforderungen ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit in gesundheitlich vertretbarer Weise zu erfüllen.
Daher fasste die Büroangestellte den Entschluss, bei ihrem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG eine Berufsunfähigkeitsrente nach Fibromyalgie zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag der Büroangestellten zunächst ab, weil nach ihrer Auffassung keine ausreichenden objektiven medizinischen Nachweise für eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie vorlagen. Insbesondere fehlten aus Sicht des Versicherers fachärztliche Stellungnahmen zur beruflichen Leistungsfähigkeit sowie weitergehende neuropsychologische Untersuchungen. Die vorliegenden Befundberichte würden die geschilderten Beschwerden und die behauptete Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit nicht hinreichend belegen.
Nachdem ihr Widerruf erfolglos geblieben war, wandte sich die Büroangestellte an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und führten zunächst eine umfassende Prüfung der Unterlagen der Büroangestellten durch, um den Sachverhalt fundiert aufzuarbeiten. Anschließend forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG im Wege einer schriftlichen Stellungnahme erneut zur Leistungserbringung auf.
Dem Einwand des Versicherers, es fehle an einer ausreichenden Objektivierung der Beschwerden, hielten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entgegen, dass bei chronischen Schmerz- und psychosomatischen Erkrankungen eine rein körperliche Objektivierung häufig nur eingeschränkt möglich sei. Nach der Rechtsprechung könne der Nachweis einer Berufsunfähigkeit auch durch den Nachweis einer psychischen beziehungsweise psychosomatischen Ursache der Beschwerden geführt werden.
Zur Untermauerung wurden insbesondere ein psychiatrisch-psychosomatisches Gutachten der Deutschen Rentenversicherung vorgelegt. Der Sachverständige bestätigte darin eine seit Januar 2024 bestehende erhebliche Leistungsminderung aufgrund der Schmerzstörung und schloss Anhaltspunkte für eine Aggravation der Beschwerden ausdrücklich aus. Auch spätere Reha- und Facharztberichte dokumentierten weiterhin erhebliche gesundheitliche Einschränkungen.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG hielt daraufhin zunächst an ihrer ablehnenden Entscheidung fest. Nach einer weiteren fundierten Stellungnahme von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten lenkte der Versicherer jedoch ein: Die Nürnberger Lebensversicherung AG gab ein Anerkenntnis ab und nahm die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente nach Fibromyalgie auf.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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