
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Münster um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression die Zahlung eines fünfstelligen Einmalbetrages durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG an einen Maschinenbauingenieur.
Der Versicherungsnehmer absolvierte ein Maschinenbaustudium und promovierte anschließend zum Doktor der Ingenieurwissenschaften. In zuletzt gesunden Tagen war er als angestellter Leiter der Produktionsorganisation in einem Unternehmen der Fördertechnik tätig. Hierbei folgte er dem klassischen Arbeitszeitmodell einer 40-Stunden-Woche, wobei er jedoch regelmäßig auch Überstunden machte.
In dieser Funktion verantwortete er die zentrale Auftrags- und Kapazitätsplanung sowie die Steuerung der gesamten Arbeitsvorbereitung. Er koordinierte die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Konstruktion, Einkauf, Fertigung und Montage und stellte die termingerechte Abwicklung laufender Aufträge sicher. Darüber hinaus organisierte er die Bereitstellung von Materialien, Zukaufteilen und Betriebsmitteln und begleitete die Einbindung externer Leistungen in die Produktionsabläufe.
Zu seinen Aufgaben gehörten ferner die Überwachung von Fertigungsfortschritten, die Durchführung von Endabnahmen und Prozesskontrollen sowie die Nachkalkulation abgeschlossener Aufträge. Er dokumentierte betriebliche Kennzahlen, berichtete regelmäßig an die Geschäftsleitung und wirkte an der Weiterentwicklung bereichsübergreifender Abläufe mit.
Bereits biografisch bedingt zeigte der Maschinenbauingenieur eine ausgeprägte Neigung zu Selbstkritik und hohe persönliche Leistungsansprüche. Im Laufe der Jahre führte dies zu einer zunehmenden Selbstüberforderung und einer starken Fokussierung auf berufliche Aufgaben. Erholung und positive Freizeitaktivitäten traten dabei zunehmend in den Hintergrund.
Hinzu kam, dass er seine beruflichen Gestaltungsmöglichkeiten als eingeschränkt wahrnahm und nur geringen Einfluss auf wesentliche Rahmenbedingungen seiner Tätigkeit sah. Dies verstärkte sein Belastungserleben und führte zu einer zunehmenden Entfremdung von seiner Arbeit.
In der Folge entwickelte der Maschinenbauingenieur eine depressive Symptomatik, die insbesondere von Hoffnungslosigkeit sowie dem Gefühl geprägt war, die bestehende Situation nicht mehr verändern zu können. Die depressiven Beschwerden bestanden auch nach vollständiger Entlastung infolge seiner Arbeitsunfähigkeit fort.
Die Vorstellung einer Rückkehr in seine frühere berufliche Tätigkeit löste bei dem Maschinenbauingenieur erhebliche Ängste aus. Insbesondere befürchtete er, erneut in Muster der Selbstüberforderung zu geraten. Daher stellte er bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG lehnte ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Depression ab. Vor dem Hintergrund einer aus ihrer Sicht positiven Einschätzung des verbliebenen Leistungsvermögens des Maschinenbauingenieurs durch zwei seiner behandelnden Ärzte vertrat die Generali Deutschland Lebensversicherung AG die Auffassung, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht hinreichend nachgewiesen sei. Der Maschinenbauingenieur wandte sich daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Forderungen weiter durchzusetzen.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Zusätzlich übersandten sie weitere medizinische Unterlagen. Da die Generali Deutschland Lebensversicherung AG jedoch nicht von ihrer Entscheidung abrückte, blieb letztlich nur die Erhebung einer Klage.
Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Münster erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dies bot den Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Im Anschluss wurden die Parteien zur Güteverhandlung geladen.
Im Rahmen der Güteverhandlung konnte eine Einigung der Parteien erzielt werden. Danach erklärte sich die Generali Deutschland Lebensversicherung AG bereit, einen fünfstelligen Einmalbetrag an den Maschinenbauingenieur zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Münster macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Berufsunfähigkeit als Ingenieur.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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