
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Bankkaufmann erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen psychovegetativer Erschöpfung.
Der Bankkaufmann war nach Abschluss seiner Ausbildung bei einer regionalen Genossenschaftsbank tätig und übernahm bereits in jungen Jahren die Verantwortung für eine Geschäftsstelle im ländlichen Raum. Zu seinen Aufgaben gehörten die ganzheitliche Beratung und Betreuung von Privatkunden, die Kreditbearbeitung, die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie die organisatorische Steuerung der Geschäftsstellen. Im Laufe der Jahre etablierte er sich als zentraler Ansprechpartner und Repräsentant der Bank vor Ort.
Mit den Veränderungen im Bankensektor stiegen die Anforderungen kontinuierlich an. Die Tätigkeit entwickelte sich von einer überwiegend serviceorientierten Aufgabe hin zu einer anspruchsvollen Beratungs- und Vertriebstätigkeit mit zunehmenden regulatorischen Vorgaben und Qualitätsanforderungen. Um dem gerecht zu werden, absolvierte der Bankkaufmann berufsbegleitend eine Weiterbildung zum Geprüften Bankfachwirt (IHK).
Im weiteren Verlauf übernahm er zusätzlich Führungsverantwortung für mehrere Geschäftsstellen und zahlreiche Mitarbeiter. Daneben blieb er weiterhin für die Betreuung eines umfangreichen eigenen Kundenbestandes verantwortlich. Die Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Entscheidungsstärke sowie ausgeprägte soziale Fähigkeiten. Die Arbeitsbelastung war über viele Jahre hinweg sehr hoch und von regelmäßigem Zeitdruck geprägt.
Der Bankkaufmann bemerkte zunächst körperliche Beschwerden mit Schwindel, Sensibilitätsstörungen und neurologischen Ausfallerscheinungen. Trotz fachärztlicher Abklärungen konnte keine eindeutige organische Ursache festgestellt werden. Nach einer stationären psychosomatischen Rehabilitation verblieben eine verminderte Belastbarkeit, Konzentrationsstörungen, rasche geistige Ermüdbarkeit sowie eine anhaltende Unsicherheit im beruflichen Alltag.
Nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz war der Bankkaufmann nicht mehr in der Lage, seine bisherige Führungsfunktion auszuüben. Beratungen und anspruchsvolle Kundenverbindungen mussten teilweise von Kollegen übernommen werden. Zwar ermöglichten ihm seine langjährige Berufserfahrung und das Vertrauen der Kunden seine Tätigkeit zunächst aufrechtzuerhalten, die frühere Leistungsfähigkeit konnte er jedoch nicht mehr erreichen.
Im weiteren Verlauf nahmen die bestehenden Symptome zu. Gleichzeitig entwickelte der Bankkaufmann eine zunehmende Angst, wesentliche Sachverhalte zu übersehen und dadurch Kunden, Arbeitgeber oder sich selbst zu schädigen. Der Bankkaufmann beendete daher nach über 25 Jahren Betriebszugehörigkeit schließlich seine Tätigkeit im Bankwesen und fasste den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen psychovegetativer Erschöpfung zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrags bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Bankkaufmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wegen psychovegetativer Erschöpfung in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Bankkaufmann seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Bankkaufmann erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der psychovegetativen Erschöpfung auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen psychovegetativer Erschöpfung beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit des Bankkaufmanns an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und u.a. auf der Plattform provenexpert.com positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.