Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS für Ergotherapeut anerkannt!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Ergotherapeuten erfolgreich bei der Beantragung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS.

Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS?

Der Ergotherapeut berichtete über eine seit seiner Kindheit bestehende psychische Vulnerabilität infolge traumatischer Erfahrungen, die er zunächst durch ausgeprägte Anpassungs- und Kompensationsmechanismen maskierte. Über einen langen Zeitraum war er nach außen hin uneingeschränkt leistungsfähig, kontrolliert und sozial angepasst, während sich im Hintergrund eine zunehmende psychische Instabilität entwickelte.

Im weiteren Verlauf manifestierte sich ein komplexes posttraumatisches Belastungssyndrom, das durch eine Vielzahl komorbider Störungsbilder begleitet wurde. Hierzu zählten insbesondere ausgeprägte Angst- und Paniksymptomatik mit sozialer Phobie und Agoraphobie, depressive Episoden mit deutlich reduzierter Antriebslage, Grübelzwängen und intermittierenden Suizidgedanken sowie dissoziative Symptomatik mit zeitweiligen Zuständen von Handlungsblockade und funktionellem „Abschalten“.

Die Symptomatik führte zu einer stark eingeschränkten psychischen Belastbarkeit. Der Ergotherapeut litt unter chronischer innerer Anspannung, erhöhter Reizempfindlichkeit, Konzentrationsstörungen sowie ausgeprägtem Vermeidungsverhalten. Zusätzlich bestanden somatisch bzw. stressassoziiert verstärkende Beschwerden wie Tinnitus, Migräne, Hyperakusis und Phonophobie, die die Gesamtbelastung weiter erhöhten.

Berufsbezogen zeigten sich erhebliche funktionelle Einschränkungen insbesondere bei Tätigkeiten mit sozialer Interaktion, Gruppenarbeit sowie Situationen unter Beobachtung oder Leistungsdruck. Diese führten regelmäßig zu massiven Angstreaktionen, kognitiven Blockaden und dissoziativen Symptomen. Auch administrative und organisatorische Tätigkeiten waren nur noch stark eingeschränkt möglich.

Trotz erheblicher eigener Anstrengungen, die berufliche Tätigkeit aufrechtzuerhalten, kam es im Verlauf zu einer zunehmenden Dekompensation mit vollständigem Einbruch der psychischen Stabilität. Seit diesem Zeitpunkt war keine ausreichende Belastbarkeit mehr gegeben, um die Tätigkeit als Ergotherapeut auch nur in Teilbereichen regelhaft auszuüben.

Vor diesem Hintergrund fasste der Ergotherapeut den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS zu beantragen. Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsantrag mit Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Ergotherapeuten, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine bedingungsgemäße Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS in Frage kam.

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) liegt Erwerbsunfähigkeit in der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden auszuüben.

Damit unterscheidet sich die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung deutlich von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel bereits, wenn der Versicherungsnehmer seiner zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50%  nicht mehr nachgehen kann.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hielten die Voraussetzungen für die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS für erfüllt und erstellten daher in Absprache mit dem Ergotherapeuten den Leistungsantrag samt Anlagen, um dem Versicherer die Krankheitsgeschichte sowie deren Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit des Ergotherapeuten darzulegen. Nach deren Fertigstellung konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS beim Versicherer eingereicht werden. Dieser sprach bald darauf ein Anerkenntnis aus und nahm die Zahlung der versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS auf.

Hilfe durch Experten im Bereich der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu privaten Erwerbsunfähigkeitsverfahren sind unter Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie unter Berufsunfähigkeit wegen PTBS verfügbar.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Erwerbsunfähigkeitsrente?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Erwerbsunfähigkeitsrente wegen PTBS zugunsten von Ergotherapeut!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.