
Auf die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsschutz aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wegen Depression eines Elektronikers reagierte die Baloise Lebensversicherung AG mit der Anfechtung sowie dem Rücktritt vom Versicherungsvertrag wegen einer behaupteten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Nach anwaltlicher Intervention durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte eine Einmalzahlung durch den Versicherer erreicht werden.
Der Versicherungsnehmer absolvierte eine Berufsausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik und war in zuletzt gesunden Tagen seit über 15 Jahren in diesem Beruf tätig. Hierbei folgte er dem klassischen Arbeitszeitmodell einer 40-Stunden-Woche.
Der Elektroniker befand sich seit 2016 aufgrund wiederkehrender depressiver Episoden in ambulanter psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung. Im Verlauf zeigte sich eine zunehmende Verschlechterung der psychischen Symptomatik mit einer angespannt-ängstlich-depressiven Gesamtlage. Zusätzlich wurde im Jahr 2023 eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert.
Die depressive Symptomatik äußerte sich insbesondere in ausgeprägter Antriebslosigkeit, Interessenverlust, niedergedrückter Stimmung sowie Schlafstörungen. Hinzu kamen erhebliche Konzentrations- und Entscheidungsschwierigkeiten. Dadurch war der Elektroniker nicht mehr in der Lage, eine stabile Tagesstruktur aufrechtzuerhalten oder berufliche Anforderungen zuverlässig zu bewältigen.
Die zusätzlich bestehende ADHS verstärkte diese Einschränkungen deutlich. Insbesondere durch Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit und innere Unruhe kam es wiederholt zu Überforderungsreaktionen, erhöhter Reizbarkeit sowie impulsiven affektiven Durchbrüchen. In belastenden Situationen zeigte sich zudem eine deutlich reduzierte Stresstoleranz mit schneller emotionaler Eskalation.
Insgesamt führten die wechselseitige Verstärkung beider Erkrankungen zu einer erheblichen Einschränkung seiner Belastbarkeit.
Da der Elektroniker bei der Baloise Lebensversicherung AG eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit mit Arbeitsunfähigkeitsschutz unterhielt, entschied er, Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Baloise Lebensversicherung AG lehnte Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit wegen Depressionen ab. Obendrein erklärte sie die Anfechtung, den Rücktritt und hilfsweise die Kündigung des Versicherungsvertrags wegen einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Nach Auffassung der Baloise Lebensversicherung AG habe der Elektroniker bei Antragstellung relevante Vorerkrankungen nicht angegeben. Konkret seien Rückenschmerzen, Wirbelsäulenbeschwerden sowie eine Schwerhörigkeit verschwiegen worden. Dadurch sei die Risikobewertung der Baloise Lebensversicherung AG beeinflusst worden, sodass von einer arglistigen Täuschung ausgegangen werde.
Der Elektroniker akzeptierte diese Entscheidung nicht und wandte sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche rechtlich prüfen und durchsetzen zu lassen.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte traten der Entscheidung der Baloise Lebensversicherung AG in einer schriftlichen Stellungnahme entgegen und bestritten das Vorliegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.
Die Antragstellung sei vollständig im Beisein eines Versicherungsvertreters erfolgt, der die Gesundheitsangaben selbst am Computer erfasst habe. Dem Elektroniker sei dabei keine eigenständige Einsicht in den Antrag möglich gewesen.
Vorerkrankungen seien im Gespräch offen thematisiert worden, insbesondere das Tragen von Hörgeräten seit früher Kindheit sowie orthopädische Behandlungen. Der Vertreter habe diese Angaben jedoch als nicht anzeigepflichtig bewertet und nicht weiter aufgenommen.
Der ausgefüllte Antrag sei dem Elektroniker auch im Anschluss nicht vollständig zur Verfügung gestellt worden, sodass keine nachträgliche Kontrolle möglich gewesen sei. Das Wissen des Versicherungsvertreters sei der Baloise Lebensversicherung AG zuzurechnen. Zudem fehle es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung.
Ein kausaler Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der später eingetretenen Arbeitsunfähigkeit bestehe ferner nicht.
Daraufhin erklärte sich die Baloise Lebensversicherung AG kompromissbereit. Im weiteren Verlauf konnte tatsächlich eine Einigung erzielt werden, wonach eine hohe fünfstellige Einmalzahlung an den Elektroniker erfolgte.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit als Elektroniker.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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