
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Volkswirtin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs.
Nach ihrem Studium der Volkswirtschaftslehre war die Versicherungsnehmerin in zuletzt gesunden Tagen als Assistant Director im Bereich Logistik Supply Chain Management und Produktion digital bei einem Lebensmitteleinzelhändler tätig. In dieser Funktion übernahm sie umfassende Assistenzaufgaben auf Führungsebene, insbesondere die Koordination von Terminen, die Pflege von Kalendern, das Reisemanagement sowie das Vertragsmanagement. Darüber hinaus war sie aktives Mitglied des Leadership Teams und wirkte maßgeblich an verschiedenen Projekten mit, die sie teilweise auch leitete. Hierzu zählten insbesondere Projekte zur Entwicklung und Etablierung der Organisationskultur sowie zur Konzeption, Einführung und Weiterentwicklung interner Informationsformate einschließlich der Pflege des Intranet-Auftritts des Bereichs.
Zudem oblag ihr die fachliche Führung des Bereichs Office Management, womit sie Verantwortung für die Gestaltung, Steuerung und kontinuierliche Optimierung sämtlicher organisatorischer und administrativer Prozesse trug. Im Rahmen ihrer Tätigkeit plante, organisierte und moderierte sie zahlreiche Workshops und Board-Treffen und war ebenso für deren Vor- und Nachbereitung verantwortlich. Die Position war mit einer erhöhten Reisetätigkeit innerhalb Deutschlands und Österreichs verbunden.
Im Rahmen einer Dienstreise bemerkte die Volkswirtin erstmals eine auffällige Veränderung an der Brust und suchte umgehend ärztlichen Rat. Nach zunächst beruhigender Einschätzung ergab eine weiterführende Abklärung schließlich die Diagnose eines Mammakarzinoms.
In der Folgezeit unterzog sich die Volkswirtin umfangreichen Untersuchungen zur Bestimmung des Krankheitsstadiums. Aufgrund der Aggressivität der Erkrankung wurde zeitnah eine systemische Therapie eingeleitet. Die anschließende Chemotherapie erstreckte sich über mehrere Monate und war mit starken Nebenwirkungen wie Übelkeit, körperlicher Schwäche, Fatigue-Syndrom sowie vollständigem Haarverlust verbunden. Die Volkswirtin war nach den Behandlungen regelmäßig über mehrere Tage vollständig erschöpft und kaum belastbar, sodass eine berufliche Tätigkeit weder physisch noch psychisch möglich war.
Parallel begann sie eine psychoonkologische Begleitung zur Verarbeitung der Diagnose und der belastenden Therapiesituation. Nach Abschluss der Chemotherapie folgte eine operative Behandlung, die aufgrund weiterer Befunde ausgeweitet werden musste. Auch die anschließende Rekonvaleszenz war von körperlichen Einschränkungen geprägt und erforderte weiterhin Schonung sowie rehabilitative Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund fasste die Volkswirtin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Volkswirtin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Volkswirtin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Volkswirtin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Brustkrebserkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Brustkrebs.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung sowie unter Berufsunfähigkeit als Betriebswirt verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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