
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Geschäftsführer erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Nach dem Abitur absolvierte der Versicherungsnehmer ein Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften und anschließend ein Masterstudium in Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Management Science. In den Folgejahren war er in verschiedenen verantwortungsvollen Positionen im IT- und Projektmanagement tätig, ehe er sein eigenes IT-Unternehmen gründete und dieses als Geschäftsführer leitete.
In dieser Funktion verantwortete er die operative und strategische Führung des Unternehmens, einschließlich Personalmanagement, Finanzplanung, Vertrieb, Business Development, Marketing und Produktentwicklung. Die Tätigkeit war durch ein hohes Maß an Eigenverantwortung, komplexe Entscheidungsprozesse und eine intensive Kommunikations- und Führungsarbeit geprägt. Die gleichzeitige Steuerung mehrerer Projekte sowie die Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens führten regelmäßig zu langen Arbeitstagen, einer hohen Reisetätigkeit und einer dauerhaft erhöhten psychischen Belastung.
Langjährige hohe berufliche und psychische Belastungen bedingten bei dem Geschäftsführer eine anhaltende Verschlechterung seines Gesundheitszustandes mit depressiven Episoden, ausgeprägter Antriebslosigkeit, Erschöpfung und kognitiven Beeinträchtigungen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen und visuelle Überforderung bei Bildschirmarbeit. Da er seine Tätigkeit zunächst nicht ruhen ließ, verschlimmerten sich die Beschwerden sukzessive, bis es zu einem vollständigen Zusammenbruch mit nahezu vollständiger Bettlägerigkeit kam.
Trotz zeitweiser Stabilisierung konnte der Geschäftsführer keine nachhaltige Wiederherstellung seiner früheren Leistungsfähigkeit erreichen. Vor diesem Hintergrund fasste der Geschäftsführer den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Geschäftsführers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Geschäftsführer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Geschäftsführers an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und u.a. auf der Plattform provenexpert.com positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.