Berufsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen

Hebamme erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Hebamme erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden.

Tätigkeit als Hebamme

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Hebamme tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitungskurse sowie die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett. Darüber hinaus unterstützte sie junge Familien bei Fragen rund um das Stillen, die Säuglingspflege und die Rückbildung nach der Geburt.

Später arbeitete die Hebamme zusätzlich in der Geburtshilfe im Kreißsaal. Dort betreute sie Schwangere und Gebärende vor, während und nach der Entbindung und arbeitete eng mit Ärzten und Pflegekräften zusammen. Besonders prägend war die intensive Eins-zu-eins-Begleitung von Frauen während der Geburt. Oft über viele Stunden hinweg unterstützte sie die Gebärenden bei der Wehenverarbeitung, half bei Positionswechseln und stand ihnen sowohl körperlich als auch emotional zur Seite.

Die Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an Verantwortung, Fachwissen und Belastbarkeit. Schichtarbeit, lange Betreuungszeiten und die körperlichen Anforderungen der Geburtsbegleitung gehörten ebenso zum Berufsalltag wie die psychische Herausforderung, Familien in emotionalen Ausnahmesituationen zu unterstützen.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden?

Im Laufe der Jahre entwickelte die Hebamme zunehmend starke Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule mit Ausstrahlung entlang des linken Ischiasnervs. Die Schmerzen gingen mit erheblichen muskulären Verspannungen, Bewegungseinschränkungen sowie neurologischen Ausfallerscheinungen wie Kribbeln, Taubheitsgefühlen und zeitweiser Schwäche des linken Beines einher. Trotz umfangreicher konservativer Behandlungsmaßnahmen und gezieltem Training, verschlechterte sich die Symptomatik fortlaufend. Vor diesem Hintergrund wurde schließlich eine lumbosakrale Spondylodese durchgeführt.

Auch nach der Operation war die Hebamme nicht beschwerdefrei und litt weiterhin unter belastungsabhängigen Kreuzbein- und Muskelschmerzen, neurologischen Sensibilitätsstörungen sowie einer deutlich verminderten körperlichen Belastbarkeit. Bereits nach begrenzter Aktivität musste sie wiederholte Liegepausen einlegen.

Daher fasste die Hebamme den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Hebamme, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Rückenbeschwerden in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Hebamme ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Hebamme erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Rückenbeschwerden auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt unterstützt Hebamme erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Rückenbeschwerden!

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