Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Krankenschwester erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Krankenschwester erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Ausbildung zur Krankenschwester

Nach ihrer Ausbildung zur Krankenschwester war die Versicherungsnehmerin viele Jahre im OP-Bereich tätig. In zuletzt gesunden Tagen arbeitete sie als Koordinatorin der Materialwirtschaft in einem Krankenhaus und war dort für die Organisation, Steuerung und Optimierung der Material- und Medikamentenversorgung sämtlicher Fachstationen, Intensivbereiche sowie der zentralen Notaufnahme zuständig.

Zu ihren Aufgaben gehörte die Sicherstellung eines reibungslosen Materialflusses sowie die Abstimmung zwischen Einkauf, Lieferanten, Logistik und den jeweiligen Fachabteilungen. Sie führte regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen der Bestände durch, strukturierte Stationsschränke, korrigierte Fehlbestände und Beschriftungen und nahm eigenständig Um- und Neuordnungen von Materialien vor.

Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Umstellung der bestehenden Lager- und Bestellprozesse auf ein digital gestütztes System mit Strichcode- und Scannertechnik. Dies umfasste die Anpassung von Beschriftungen, die Bearbeitung von Retouren und Fehlbestellungen sowie die Koordination aller beteiligten Bereiche.

Etwa die Hälfte der Tätigkeit erfolgte im Büro mit der Bearbeitung von Bestellungen, IT-gestützter Materialverwaltung und Kommunikation mit den Fachabteilungen, die übrige Zeit war durch regelmäßige Einsätze direkt in den Stationen geprägt. Die Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an organisatorischem Verständnis, Materialkenntnis sowie ein genaues Verständnis klinischer Abläufe.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs?

Bei der Krankenschwester traten Ende 2024 starke Schmerzen im Rücken- und Rippenbereich auf, die zunächst als nervenbedingte Beschwerden fehlinterpretiert wurden. Einige Monate später erfolgte die Diagnose eines Multiplen Myeloms, einer von den Plasmazellen des Knochenmarks ausgehenden Krebserkrankung. Im weiteren Verlauf wurde eine intensive onkologische Behandlung eingeleitet, bestehend aus einer Hochdosis-Chemotherapie mit anschließender Stammzelltransplantation sowie nachfolgender Konsolidierungs- und Erhaltungstherapie.

Im Rahmen der Erkrankung kam es zu erheblichen knöchernen Komplikationen mit multiplen Osteolysen sowie Frakturen im Bereich der Wirbelsäule, der Rippen und des Beckens. Aufgrund dieser Veränderungen litt die Krankenschwester unter anhaltenden Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, einer reduzierten Belastbarkeit sowie einem erhöhten Risiko weiterer Frakturen.

Neben den körperlichen Auswirkungen entwickelte die Krankenschwester psychische Beeinträchtigungen in Form einer Anpassungsstörung mit depressiver Symptomatik, eines Erschöpfungssyndroms sowie Konzentrationsstörungen. Diese äußerten sich unter anderem in verminderter Belastbarkeit, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisproblemen sowie rascher geistiger Ermüdung. Zusätzlich führten die immunsuppressive Therapie, Medikamentennebenwirkungen und das erhöhte Infektionsrisiko zu weiteren Einschränkungen im Alltag.

Daher fasste die Krankenschwester den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Krankenschwester, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Krankenschwester ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Krankenschwester erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Krebserkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit der Krankenschwester an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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