Maschinenbauingenieurin erhält weiterhin Berufsunfähigkeitsrente wegen neurologischer Funktionsstörungen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen neurologischer Funktionsstörungen an eine Maschinenbauingenieurin.

Tätigkeit als Maschinenbauingenieurin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als selbstständige Maschinenbauingenieurin tätig und führte seit den 1990er Jahren einen Familienbetrieb in zweiter Generation.

Berufsunfähigkeitsrente wegen neurologischer Funktionsstörungen

Infolge einer Myelitis beklagte die Maschinenbauingenieurin erhebliche neurologische Beschwerden durch eine Vernarbung im Bereich des siebten Brustwirbels. Dadurch kam es zu dauerhaften Schmerzen, die von der rechten Brustkorbseite bis in das rechte Bein und die Zehen ausstrahlten. Zusätzlich entwickelten sich ausgeprägte Sensibilitätsstörungen mit Taubheitsgefühlen, Kribbeln, Muskelkrämpfen und einer erheblichen Berührungsempfindlichkeit. Bereits alltägliche Reize wie Kleidung, Schuhe oder Erschütterungen lösten bei der Maschinenbauingenieurin Schmerzverstärkungen oder Spastiken aus.

Im weiteren Verlauf kamen zunehmende Funktionsstörungen des rechten Beines dazu. Das Knie knickte wiederholt weg, der Fuß verkrampfte sich und das Gehen war nur noch unter bewusster Kontrolle möglich. Wiederkehrende Spastiken führten zudem zu mehreren Stürzen mit Verletzungsfolgen. Auch nachts litt die Maschinenbauingenieurin regelmäßig an schmerzhaften Krampfzuständen, die ihren Schlaf beeinträchtigten und zu einem anhaltenden Erschöpfungszustand führten.

Die Beschwerden wirkten sich auch auf die berufliche Tätigkeit der Maschinenbauingenieurin aus. Bereits wenige Stunden konzentrierter Büroarbeit führten zu einer starken körperlichen und psychischen Erschöpfung. Längeres Sitzen, konzentriertes Arbeiten sowie Wege außerhalb des Arbeitsplatzes konnte sie nur noch eingeschränkt bewältigen. Autofahren war nicht mehr möglich, für längere Strecken benötigte sie regelmäßig Gehhilfen.

Als trotz therapeutischer Maßnahmen keine nachhaltige Besserung eintrat, stellte die Maschinenbauingenieurin einen Leistungsantrag auf Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen neurologischer Funktionsstörungen  (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Versicherer erkennt an und prüft nach!

Der Versicherer erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen neurologischer Funktionsstörungen an die Maschinenbauingenieurin.

Nachdem der Versicherer bereits für einen Zeitraum von fast zehn Jahren Rentenleistungen erbracht hatte, strengte er im Jahr 2025 zum dritten Mal ein Nachprüfungsverfahren an. Zu diesem Zweck forderte der Versicherer die Maschinenbauingenieurin auf, Angaben zu ihrem derzeitigen Gesundheitszustand zu erteilen. Dieses Vorgehen stützte er auf das vertraglich vereinbarte Recht, sich in gewissen Zeitabständen über das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit zu vergewissern.

Die Maschinenbauingenieurin wollte diesen Prozess fachkundig begleiten lassen und bat die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahmen den Fall und prüften zunächst die Unterlagen der Maschinenbauingenieurin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen.

Gemeinsam mit der Maschinenbauingenieurin erstellten sie sodann eine Stellungnahme, die ihren aktuellen Gesundheitszustand und die Auswirkungen ihrer neurologischen Funktionsstörungen auf den Berufsalltag genau darstellte. Zudem prüften die Rechtsanwälte sämtliche Arztdokumente und betriebswirtschaftliche Auswertungen, die in den Jahren seit dem letzten Nachprüfungsverfahren hinzugekommen waren, sowie daran anschließend die Möglichkeit der Umorganisation des Betriebs und füllten den Fragebogen aus, der vom Versicherer zur Verfügung gestellt worden war.

Schließlich konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und an den Versicherer übersendet werden. Kurz darauf folgte das gewünschte Ergebnis: Der Versicherer erklärte, auch weiterhin die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten wegen neurologischer Funktionsstörungen an die Maschinenbauingenieurin zahlen zu wollen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung sowie unter Berufsunfähigkeit als Ingenieur verfügbar.

Versicherer prüft nach?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt unterstützt Maschinenbauingenieurin im Nachprüfungsverfahren und erreicht Weiterzahlung von Berufsunfähigkeitsrente!

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