
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Bankkaufmann erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der Bankkaufmann bemerkte eines Tages starke Schmerzen im Bereich der Hüfte. Innerhalb weniger Wochen kamen weitere Beschwerden an Rücken, Schulter und Knien hinzu. Besonders das linke Knie schwoll massiv an. Trotz einer stationären rheumatologischen Behandlung sowie verschiedener medikamentöser Therapieversuche mit Kortison, Methotrexat und später auch Biologika blieb eine nachhaltige Besserung aus. Stattdessen litt der Bankkaufmann unter erheblichen Nebenwirkungen wie starker Erschöpfung, Übelkeit, Benommenheit und Konzentrationsproblemen.
Parallel dazu entwickelte sich eine zunehmende psychische Belastung. Obwohl der Bankkaufmann zunächst versuchte, seinen beruflichen Verpflichtungen weiterhin nachzukommen, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand zunehmend. Nach außen routiniert wirkende Arbeitstage führten im Hintergrund zu starker innerer Erschöpfung, emotionalen Zusammenbrüchen und wachsender Überforderung. Schließlich traten depressive Beschwerden, Angstzustände sowie Suizidgedanken hinzu, sodass eine stationäre psychiatrische Behandlung erforderlich wurde. Dort diagnostizierten die behandelnden Ärzte unter anderem eine schwere Depression sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.
Die Erkrankungen wirkten sich zunehmend auf den Berufsalltag des Bankkaufmanns aus. Seine Tätigkeit als Regionalleiter war mit regelmäßigen Dienstreisen, der Betreuung von Geschäftspartnern, der Durchführung und Moderation von Veranstaltungen sowie einem hohen Maß an Eigenorganisation und Kommunikationsfähigkeit verbunden. Aufgrund des Zusammenspiels seiner körperlichen und psychischen Beschwerden war er nicht mehr in der Lage, diese Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.
Daher fasste der Bankkaufmann den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Bankkaufmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression bzw. eine Berufsunfähigkeit wegen PTBS in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Bankkaufmann seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Bankkaufmann erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression & PTBS beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Bankkaufmanns an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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