
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid an einen Bankkaufmann durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Bankkaufmann in einer Bankfiliale tätig. Seine Hauptaufgabe bestand in der umfassenden Beratung und Betreuung von Privatkunden in sämtlichen finanziellen Bedarfsfeldern, etwa bei Konten, Geldanlagen, Finanzierungen, Vorsorge- und Absicherungsfragen.
Dabei organisierte und steuerte er seine Kundentermine eigenverantwortlich, plante Beratungsgespräche aktiv und sorgte für eine strukturierte Betreuung seines Kundenstamms. Zudem war er für das Erreichen vorgegebener Ertrags-, Arbeits- und Qualitätsziele verantwortlich. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörte außerdem die gezielte Ansprache von Kunden auf Grundlage des bankinternen Betreuungskonzepts.
Darüber hinaus übernahm er interne Sonderaufgaben, beispielsweise im Bereich der Risikofrüherkennung, und arbeitete eng mit spezialisierten Fachberatern zusammen. Er nahm an Kundenveranstaltungen teil, repräsentierte die Bank nach außen im regionalen Marktgebiet und pflegte Kontakte zu wichtigen Multiplikatoren vor Ort.
Der Bankkaufmann wurde im Jahr 2022 erstmals positiv auf das Coronavirus getestet. In dieser Zeit litt er unter Fieber, einem deutlich eingeschränkten Geruchs- und Geschmackssinn sowie unter ausgeprägter Schwäche, die etwa zwei Wochen anhielt. Anschließend besserte sich sein Zustand zunächst wieder. Im Mai desselben Jahres wurde jedoch ein Diabetes mellitus Typ 2 diagnostiziert, was seine gesundheitliche Situation zusätzlich belastete.
Im Jahr 2023 kam es zu einer erneuten Covid-19-Infektion. Trotz eines zunächst milden Verlaufs entwickelte sich in der Folge eine zunehmende psychophysische Erschöpfung. Mit der Zeit verschlechterte sich sein Zustand erheblich: Er konnte sich nur noch eingeschränkt fortbewegen; bereits nach etwa 100 Metern traten Schwäche und Schwindel auf, sodass längere Wege kaum noch möglich waren.
Auch kognitiv zeigten sich deutliche Einschränkungen: Seine Konzentrationsfähigkeit war vermindert, neue Eindrücke führten schnell zu Überforderung, die Merkfähigkeit war reduziert, und sowohl Orientierung als auch Auffassungsvermögen waren verlangsamt. Vor diesem Hintergrund entschloss sich der Bankkaufmann, bei seinem Versicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Bankkaufmanns ab. Anhand der ärztlichen Unterlagen habe sich schlicht keine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid ergeben. Der Bankkaufmann war damit nicht einverstanden und legte schriftlich Widerspruch ein. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erklärte jedoch, dass sie alle medizinischen Unterlagen bei der Leistungsprüfung berücksichtigt habe und daher ohne neue Befundberichte keine andere Entscheidung treffen werde. Der Bankkaufmann bat sodann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und prüften zunächst die Unterlagen des Bankkaufmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen.
Anschließend forderten sie die Generali Deutschland Lebensversicherung AG mit einer schriftlichen Stellungnahme erneut zur Leistung auf. Dabei beriefen sich Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte insbesondere darauf, dass die Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid objektiv nachgewiesen sei, und legten hierzu weitere ärztliche Unterlagen vor.
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG ließ sich schließlich von der Argumentation überzeugen und erkannte ihre Leistungspflicht an. Kurz darauf begann sie mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid an den Bankkaufmann.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie Berufsunfähigkeit als Bankkaufmann.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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