
Nachdem die Generali Deutschland Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zunächst abgelehnt hatte, können Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für einen Projektleiter doch noch ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit erreichen.
Der Versicherungsnehmer absolvierte eine Berufsausbildung zum Feinmechaniker sowie eine Weiterbildung zum Techniker für Betriebswissenschaften. In zuletzt gesunden Tagen war er als Projektleiter in der IT-Dienstleistungsbranche tätig. Seine Hauptaufgaben bestanden in der Leitung und Kontrolle von Projekten sowie in der Angebotserstellung und Abrechnung. Darüber hinaus nahm er regelmäßig Außendiensttermine bei Kunden wahr.
Die Tätigkeit erforderte tägliche Arbeitszeiten von regelmäßig etwa zehn Stunden, teilweise bis zu zwölf Stunden.
Im Laufe der Zeit erkrankte der Projektleiter an einer Depression. Diese äußerte sich insbesondere in Konzentrationsstörungen, Entscheidungsproblemen, Schlafstörungen, Schlafapnoe sowie Tinnitus.
Die hiermit verbundenen Einschränkungen führten im beruflichen Alltag des Projektleiters zu erheblichen Beeinträchtigungen. Entscheidungen konnten nicht mehr zuverlässig und zeitnah getroffen werden, was die Steuerung laufender Projekte deutlich erschwerte. Zudem ließ die erforderliche Aufmerksamkeit und Struktur in Meetings sowie bei der Koordination von Arbeitsabläufen zunehmend nach, sodass Absprachen nicht mehr verlässlich eingehalten wurden. Hinzu kam ein ausgeprägter Energiemangel, der die Bewältigung der langen Arbeitstage erheblich erschwerte. Auch der Umgang mit Kunden führte zunehmend zu einer Überforderung. Insgesamt war dem Projektleiter eine verlässliche und strukturierte Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr möglich.
Vor diesem Hintergrund fasste der Projektleiter den Entschluss, bei seinem Versicherer, der Generali Deutschland Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Projektleiters zunächst ab. Nach dessen Auffassung sei eine Berufsunfähigkeit wegen Depression nicht hinreichend nachgewiesen. Insbesondere fehlten fachärztliche Befunde, die die geltend gemachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen objektivierten und belegten.
Gegen diese Entscheidung legte der Projektleiter schriftlich Widerspruch ein und reichte ergänzende Unterlagen ein. In der Folge beauftragte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens.
Auf Grundlage der gutachterlichen Feststellungen lehnte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erneut und endgültig ab. Daraufhin wandte sich der Projektleiter an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und prüften zunächst die Unterlagen des Projektleiters, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Als sie die Generali Deutschland Lebensversicherung AG mit einer schriftlichen Stellungnahme erneut zur Leistung aufforderten, erklärte dieser jedoch, an seinem ursprünglichen Entschluss weiterhin festzuhalten. Ein weiterer Vorstoß dieser Art blieb ebenfalls ohne Erfolg.
In der Folge erstellten die Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Projektleiter einen detaillierten Stundenplan, der dessen konkreten Berufsalltag sowie die Auswirkungen der depressiven Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit umfassend darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Nach Fertigstellung dieses Stundenplans wurde dieser gemeinsam mit weiteren Arztdokumenten zu einer Ergänzung des gestellten Leistungsantrags zusammengefasst und zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG eingereicht. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse sprach die Generali Deutschland Lebensversicherung AG schließlich ein Anerkenntnis aus und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie Berufsunfähigkeit als Projektmanager.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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