Ein Journalist erhält nach einem Hirntumor eine Berufsunfähigkeitsrente. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten unterstützten ihn bei der Erstellung des Leistungsantrages.
Nach erfolgreichem Abschluss seines Soziologiestudiums begann der Versicherungsnehmer für einen Verlag zu arbeiten. Zunächst begleitete er als Online-Redakteur die Öffnung des Archivs. In zuletzt gesunden Tagen setzte er als Dokumentationsjournalist datenjournalistische Projekte um. Mit wachsender Verantwortung wurde er Teil der Leitung der Dokumentation und übernahm schließlich die Funktion des Co-Leiters.
In dieser Rolle führte und steuerte der Journalist verschiedene Teams mit mehreren Mitarbeitenden in den Bereichen Fact-Checking, Recherche und Pressearchiv. Er verantwortete die Qualitätssicherung und Verifikation journalistischer Inhalte, traf Entscheidungen in komplexen Problemlagen und stand in enger Abstimmung mit Redaktion, Verlagsleitung und IT. Zudem gehörten Personalverantwortung, Budgetfragen sowie die Mitwirkung in Gremien zu seinen Aufgaben.
Die Tätigkeit des Journalisten war durch hohe kognitive Anforderungen, erheblichen Entscheidungsdruck, geringe Fehlertoleranz sowie eine hohe Kommunikations- und Reizdichte geprägt und ging regelmäßig mit einem deutlich erhöhten Arbeitsaufwand über die vertragliche Arbeitszeit hinaus einher.
Der Journalist erhielt die Diagnose eines diffuses Astrozytom, ein meist langsam wachsender Hirntumor, der aus Gliazellen (Stützzellen des Gehirns) entsteht.
Nach der operativen Tumorentfernung klagte der Journalist über kognitive Einschränkungen, die sich insbesondere auf Belastbarkeit, Konzentrationsfähigkeit, Arbeitsgedächtnis, Verarbeitungsgeschwindigkeit sowie Reizverarbeitung auswirkten. Rasch bemerkte er, dass er die wesentlichen Anforderungen seiner Tätigkeit nicht mehr in dem erforderlichen Umfang erfüllen konnte.
Vor diesem Hintergrund entschied sich der Journalist, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Journalisten, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Journalist seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Journalisten erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Hirntumors auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer eingereicht werden. Kurz darauf erklärte der Versicherer ein Anerkenntnis und nahm die Zahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente an den Journalisten auf.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwältin Isabel Schymura ist angestellte Anwältin der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Sie unterstützt Versicherte vorwiegend im Bereich der PKV und bei Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ebenso hilft sie bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente.

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und u.a. auf der Plattform provenexpert.com positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.