Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid

Lehrerin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen zugunsten einer Lehrerin die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.

Tätigkeit als Lehrerin

Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Biologie- und Sportstudiums auf Lehramt, war die Versicherungsnehmerin in zuletzt gesunden Tagen als Lehrerin an einem Gymnasium beschäftigt. Sie unterrichtete die Fächer Biologie, Sport sowie Naturwissenschaft und Technik in verschiedenen Klassenstufen und war dabei an zwei Schulstandorten eingesetzt.

Neben der Durchführung des Unterrichts gehörten dessen Vor- und Nachbereitung sowie die Korrektur von Leistungsnachweisen zu ihren zentralen Aufgaben. Darüber hinaus nahm die Lehrerin regelmäßig an Konferenzen, Fachsitzungen und schulischen Besprechungen teil, organisierte Projekte, erstellte Unterrichtsmaterialien und führte Elternabende sowie Elternsprechtage durch. Zusätzlich übernahm sie Aufgaben im Bereich der schulischen Präventionsarbeit.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid?

Ende März 2022 erlitt die Lehrerin ihre erste COVID-19-Infektion, nach der trotz zunächst mildem Verlauf anhaltende Beschwerden wie Erschöpfung, verminderte Belastbarkeit sowie kognitive Beeinträchtigungen auftraten. Im weiteren Verlauf entwickelten sich zusätzlich ausgeprägte Muskelschmerzen, ohne dass hierfür eine eindeutige Ursache gefunden werden konnte.

Nach einer erneuten Infektion Anfang 2023 verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Lehrerin deutlich. Es bestanden fortan anhaltende Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Atembeschwerden sowie eine stark eingeschränkte körperliche Belastbarkeit. Eine Rückkehr in den Schulalltag war nur eingeschränkt möglich und führte bei der Lehrerin wiederholt zu Überlastung und Verschlechterung der Symptome.

Schließlich wurde ein Post-Covid-Syndrom mit ME/CFS diagnostiziert. Eine stufenweise Wiedereingliederung scheiterte, da bereits geringe Mehrbelastungen zu Rückfällen führten. Insgesamt war die Lehrerin nicht mehr in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit so wie in gesunden Tagen auszuüben.

Vor diesem Hintergrund entschied die Lehrerin, bei ihrem Versicherer Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute sie auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Lehrerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Lehrerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Lehrerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen von Post-Covid auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Lehrerin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über im Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Ihre Berufsunfähigkeitsrente wurde abgelehnt?

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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