
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Versicherungsfachfrau erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Die Versicherungsfachfrau litt unter rezidivierenden Depressionen und einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Nach einem schweren psychischen Zusammenbruch und anschließendem stationären Klinikaufenthalt befand sie sich dauerhaft in fachärztlicher Behandlung.
Die Versicherungsfachfrau beklagte schwere Symptome wie extreme Schlafstörungen, gedrückte Stimmung, häufiges Weinen, Grübeln sowie Gefühle von Hilflosigkeit und Hoffnungslosigkeit. Es kam zu einem zunehmenden sozialen Rückzug und einer deutlichen Einschränkung der Alltagsbewältigung.
Im beruflichen Kontext traten ebenfalls erhebliche kognitive Einschränkungen auf. Die Versicherungsfachfrau litt unter Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Wortfindungsproblemen sowie Schwierigkeiten beim logischen Denken und Rechnen. Bereits einfache Aufgaben und unvorbereitete Kundengespräche führten zu massiver Überforderung und starker Verunsicherung.
Zusätzlich bestanden chronische körperliche Beschwerden mit starken Schmerzen sowie wiederkehrenden orthopädischen Verletzungen, die eine regelmäßige Schmerzmitteleinnahme erforderlich machten und die Gesamtbelastbarkeit der Versicherungsfachfrau weiter reduzierten.
Insgesamt führte die Kombination aus psychischer Erkrankung, kognitiven Defiziten, körperlichen Beschwerden dazu, dass die Versicherungsfachfrau ihrer Tätigkeit im Vertrieb dauerhaft nicht mehr nachkommen konnte.
Vor diesem Hintergrund entschloss sich die Versicherungsfachfrau, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Versicherungsfachfrau, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Versicherungsfachfrau ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Versicherungsfachfrau erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente beim Versicherer eingereicht werden.
Dieser forderte jedoch zunächst zwei weitere fachärztliche Stellungnahmen, eine Arbeitgeberauskunft, sowie das Leistungsverzeichnis der Krankenkasse an. Als diese Unterlagen schließlich vorlagen, sprach der Versicherer umgehend ein Anerkenntnis aus und nahm die Zahlung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auf.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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