Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erzielen in einem Prozess um die Frage nach einem Tod nach Treppensturz vor dem Landgericht Wiesbaden die Zahlung eines Einmalbetrages durch die Baloise Sachversicherung AG Deutschland.
Der Versicherungsnehmer unterhielt bei der Baloise Sachversicherung AG Deutschland eine Unfallversicherung.
Im Februar 2022 stürzte er in seinem Haus auf Teneriffa auf einer Treppe und stieß sich hierbei den Kopf. Der Sturz führte zu sichtbaren Hämatomen im Bereich der linken Gesichtshälfte sowie zu Abschürfungen über der Augenbraue. Nach einer zunächst hausärztlichen Behandlung begab sich der Versicherungsnehmer aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Unfalls in stationäre Behandlung in ein Krankenhaus.
Die behandelnde Ärztin vor Ort stellte die Diagnose eines „zerebrovaskulären Ereignisses“ (Schlaganfall) im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Sturz. Wenige Tage später kam es zu einem multiplen Organversagen und letztlich zum Tod der versicherten Person.
Der Neffe machte als Erbe des Versicherungsnehmers Leistungen aus der Unfallversicherung geltend. Neben einer Invaliditätsleistung war in den Versicherungsbedingungen nämlich auch eine Todesfallleistung für den Fall vereinbart, dass der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod des Versicherungsnehmers führt.
Infolge der telefonischen Neuschadensmeldung des Neffen übersandte die Baloise Sachversicherung AG Deutschland diesem ein Schadensformular. Der Neffe reichte das ausgefüllte Formular gemeinsam mit einem Krankenhausbericht sowie der Sterbeurkunde seines Onkels ein.
Die Baloise Sachversicherung AG Deutschland lehnte die Erbringung einer Todesfallleistung aus der Unfallversicherung jedoch ab. Nach ihrer Ansicht liege kein versicherter Tod nach Treppensturz vor. Hierzu verwies sie auf eine gutachterliche Stellungnahme, in der die Ursächlichkeit zwischen dem Sturzereignis und dem Ableben des Onkels angezweifelt wurde. Der Onkel sei bereits sehr alt gewesen und habe körperlich deutlich abgebaut. Darüber hinaus sei es einige Jahre zuvor zu einer Operation wegen eines Kolonkarzinoms gekommen. Zudem hätten eine Herzrhythmusstörung sowie Symptome einer chronischen Herzinsuffizienz mit Müdigkeit und Luftnot bestanden. In Ermangelung des geforderten Kausalitätsnachweises sei daher keine Leistung zu erbringen.
Mit dieser Entscheidung war der Neffe nicht einverstanden und mandatierte deshalb Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Weiterverfolgung seiner Ansprüche aus der Unfallversicherung.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und forderten die Baloise Sachversicherung AG Deutschland zunächst außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Todesfallleistung auf. In ihrer schriftlichen Stellungnahme argumentierten die Rechtsanwälte im Kern, dass die Ablehnung der Leistung auf einem falschen Verständnis der Kausalität beruhe. Für einen versicherten nach dem Tod nach Treppensturz sei nicht erforderlich, dass der Unfall die alleinige oder überwiegende Ursache des Todes gewesen sei. Für einen Anspruch genüge bereits, dass der Treppensturz zumindest mitursächlich für den späteren Tod geworden sei.
Zudem verwiesen sie darauf, dass wenige Tage nach dem Sturz Hirnblutungen festgestellt worden seien, bevor es schließlich zum Tod kam. Dies spreche nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Todeseintritt.
Soweit die Baloise auf das hohe Alter sowie bestehende Vorerkrankungen des Verstorbenen abstellte, könne dies allenfalls zu einer Kürzung der Leistung führen, sofern diese Umstände tatsächlich ebenfalls zum Tod beigetragen hätten. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass der Versicherer den konkreten Mitverursachungsanteil nachvollziehbar nachweise. Gelinge dies nicht, sei die volle Todesfallleistung geschuldet.
Der Versicherer hielt dennoch an seiner Ablehnung fest, sodass Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben. Nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens erhielten beide Seiten Gelegenheit, ihre Sach- und Rechtsauffassung umfassend darzulegen.
Noch vor einer ersten mündlichen Verhandlung konnte sodann eine Einigung erzielt werden. Danach verpflichtete sich die Baloise Sachversicherung AG Deutschland, zur Abgeltung des Versicherungsfalls einen Einmalbetrag an den Neffen zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Wiesbaden macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Unfallversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zum Thema des Artikels finden sich unter Invalidität nach Treppensturz sowie unter hier.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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