Berufsunfähigkeit wegen Depression

Chemikant erhält Einmalbetrag im Streit um Berufsunfähigkeit wegen Depression mit der Nürnberger Lebensversicherung AG!

Ein Chemikant hatte nach Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zunächst lediglich eine einmalige Zahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG angeboten bekommen. Nach anwaltlicher Intervention durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte schließlich eine deutliche Erhöhung der Einmalzahlung erreicht werden.

Tätigkeit als Chemikant

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Realschule absolvierte der Versicherungsnehmer eine Berufsausbildung zum Chemikanten und war zuletzt in gesunden Tagen weiterhin in diesem Beruf tätig. Er arbeitete in einer Lackfabrik im Rahmen eines klassischen Arbeitszeitmodells mit einer Fünftagewoche. Zu seinen Aufgaben gehörte die Durchführung verschiedenster Versuche zur Bewertung der Zusammensetzung und Qualität unterschiedlicher Stoffgemische und Rohstoffe. Er führte unter anderem Farbtonmessungen sowie Bestimmungen des Feststoff- und Wassergehalts durch. Neben der praktischen Laborarbeit übernahm der Chemikant auch Tätigkeiten am Computer. So trug er Prüf- und Messergebnisse in die firmeneigene Datenbank ein, bearbeitete Rohstoffreklamationen und beantwortete E-Mails.

Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Seit geraumer Zeit litt der Chemikant an immer wiederkehrenden depressiven Episoden, die im Verlauf an Schwere zunahmen. Die Symptomatik äußerte sich unter anderem in anhaltender innerer Anspannung, Antriebslosigkeit, Schlafstörungen sowie einer ausgeprägten psychophysischen Erschöpfung. Zusätzlich klagte er über generalisierte Sorgen, Zukunftsängste und ein chronisches Gefühl der Überforderung. Diese Beschwerden führten zu sozialem Rückzug sowie einer erheblichen Einschränkung seiner beruflichen Leistungsfähigkeit.

Trotz wiederholter stationärer und ambulanter Behandlungen kam es zu keiner nachhaltigen Stabilisierung seines Zustands. Auch eine medikamentöse Versorgung mit unterschiedlichen Antidepressiva zeigte nur begrenzte Wirkung. Belastende biografische Faktoren, insbesondere anhaltende innerfamiliäre Konflikte sowie wiederholte Überforderung in leistungsorientierten beruflichen Kontexten, trugen zur Chronifizierung der Erkrankung bei.

Insgesamt standen dem Chemikanten nur noch sehr eingeschränkte innere Ressourcen zur Verfügung, um mit alltäglichen Herausforderungen umzugehen. Die fortschreitende emotionale, kognitive und körperliche Erschöpfung veranlasste den Chemikanten schließlich, seinem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Nürnberger Lebensversicherung AG

Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte, dass sich aus den vorliegenden medizinischen Berichten ihrer Auffassung nach kein hinreichender Nachweis einer Berufsunfähigkeit wegen Depressionen ergäbe. Daher beauftragte sie einen unabhängigen Sachverständigen mit einer umfassenden Begutachtung des Chemikanten.

Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass lediglich im Zeitraum von Februar 2023 bis Juni 2024 eine teilweise Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit bestanden habe. Daher unterbreitete die Nürnberger Lebensversicherung AG dem Chemikanten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht das Angebot für den genannten Zeitraum eine Einmalzahlung zu erbringen. Daraufhin wandte sich der Chemikant an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Nürnberger Lebensversicherung AG zunächst schriftlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung auf, da ihrer Ansicht nach der Nachweis einer Berufsunfähigkeit wegen Depression geführt war. In ihrer Stellungnahme stellten sie zudem das Ergebnis des Gutachtens infrage, da dieses lediglich auf einer einmaligen Exploration beruhte und insbesondere die Einschätzungen der langjährig behandelnden Ärzte des Chemikanten nicht hinreichend berücksichtigte.

Die Nürnberger Lebensversicherung AG sah jedoch keine Grundlage, über das bereits erbrachte Angebot hinaus weitere Ansprüche des Chemikanten zu erfüllen. Daraufhin forderten die Rechtsanwälte den Versicherer in einem weiteren Schreiben erneut zur Leistung auf und erklärten zugleich – in Absprache mit dem Chemikanten – die grundsätzliche Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung.

In der Folge unterbreitete die Nürnberger Lebensversicherung AG ein weiterführendes Angebot über eine fünfstellige Einmalzahlung gegen Aufhebung des Versicherungsvertrages. Durch weitere Verhandlungen mit der Nürnberger Lebensversicherung AG konnten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte noch eine Erhöhung des Vergleichsangebotes erreichen. Dieses erhöhte Vergleichsangebot fand schlussendlich auch die Zustimmung des Chemikanten. Kurz nachdem der Vergleich abgeschlossen worden war, erhielt der Chemikant die vereinbarte Einmalzahlung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Einmalbetrag an Chemikant!

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