
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression die Zahlung eines fünfstelligen Einmalbetrages durch die Baloise Lebensversicherung AG an einen Personalleiter.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Personalleiter bei einem global tätigen Automobilzulieferer beschäftigt. In dieser Position verantwortete er die Personalplanung und -beschaffung, ermittelte offene Stellen, prüfte Budgets, steuerte Genehmigungsprozesse und analysierte den Bewerbermarkt.
Parallel koordinierte er die Zusammenarbeit mit Betriebs- und Gesamtbetriebsrat, verhandelte Betriebsvereinbarungen, begleitete Betriebsversammlungen und organisierte den Wirtschaftsausschuss. Täglich moderierte er Meetings, beriet das Management zu arbeitsrechtlichen Fragen und traf Entscheidungen zu Schichtverlängerungen, Abmahnungen oder Beförderungen.
Insgesamt führte der Personalleiter sieben direkt unterstellte Mitarbeiter und gewährleistete die korrekte Administration von Arbeitszeiten, Entgeltabrechnungen und Zielvereinbarungen. Zudem unterstützte er weitere Standorte bei übergeordneten Personal- und arbeitsrechtlichen Themen.
Im Laufe der Zeit stellte der Personalleiter fest, dass er dem ständigen Zeit- und Erfolgsdruck seiner Tätigkeit nicht mehr gewachsen war. Es entwickelte sich eine depressive Erkrankung mit Ängsten, Schlafstörungen und einer generellen Verringerung seiner Belastbarkeit. Regelmäßig kam es zu Erschöpfungszuständen und Überlastung, wodurch er die erforderliche Konzentration über mehrere Stunden täglich nicht mehr aufrechterhalten konnte.
Zudem führten Reizbarkeit und verminderte Stressresistenz zu belastenden Situationen, insbesondere in der Mitarbeiterführung. Auch Kundenkontakte sowie private Kontakte litten darunter. Der Personalleiter kam in einen Teufelskreis, in dem einzelne Überlastungssituation jeweils längere Ausfall- und Erholungszeiten erforderlich machten.
Vor diesem Hintergrund stellte der Personalleiter bei der Baloise Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Baloise Lebensversicherung AG erbrachte zwar für zwei Monate Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit, lehnte jedoch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Depression ab. Die Entscheidung stützte sich auf ein vom Versicherer in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei demnach nicht nachgewiesen. Daraufhin wandte sich der Personalleiter an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche weiter durchzusetzen.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und forderten die Baloise Lebensversicherung AG außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Baloise Lebensversicherung AG hielt jedoch an ihrer Ablehnung fest, sodass letztlich nur die Einreichung einer Klage verblieb.
Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Anschließend unterbreitete das Gericht den Vorschlag einer gütlichen Einigung, um den Rechtsstreit zeit- und kostenschonend beizulegen.
In Absprache mit seinen Rechtsanwälten stimmte der Personalleiter dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zu. Die Beklagte stimmte dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag ebenso zu. Die Baloise Lebensversicherung AG zahlte daraufhin einen fünfstelligen Einmalbetrag an den Personalleiter.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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