
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Weiterzahlung der Berufsunfähigkeitsrente durch die Standard Life Versicherung. Der Versicherte – ein Kieferorthopäde – war bei einem Hubschrauberflug verunfallt. Zuvor hatte die Standard Life Versicherung lediglich ein rückwirkendes Anerkenntnis abgegeben und zugleich die Leistungen für die Zukunft eingestellt.
Nachdem der Versicherungsnehmer ein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen und mehrere Jahre als Zahnarzt tätig gewesen war, arbeitete er in zuletzt gesunden Tagen als Kieferorthopäde.
Sein Berufsalltag bestand überwiegend aus der Behandlung von Patienten. Die übrige Arbeitszeit entfiel auf administrative Tätigkeiten, insbesondere Buchhaltung, die Anleitung von Mitarbeitern sowie das Führen von Telefonaten. Insgesamt war der Kieferorthopäde wöchentlich zwischen 40 und 50 Stunden im Einsatz.
Eines Tages wurde der Kieferorthopäde Opfer eines folgenschweren Unfalls. Während eines Hubschrauberfluges stellte er als Pilot plötzlich den Ausfall seines Triebwerks fest. Er versuchte, die Situation gemäß den vorgesehenen Notfallmaßnahmen zu kontrollieren, und leitete eine Notlandung ein. Bei der Landung auf unebenem Gelände verhakte sich eine Kufe, wodurch der Hubschrauber nach vorne kippte und sich überschlug.
Der Kieferorthopäde erlitt unter anderem mehrere Wirbelbrüche und wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus verbracht. Im Rahmen einer operativen Behandlung mussten mehrere Brustwirbel verschraubt werden, was seine körperliche Beweglichkeit stark einschränkte. Bei aufrechter Körperhaltung waren die unteren Halswirbelsäulen-Segmente fixiert. Nur bei deutlich gestrecktem Kopf konnte der Kieferorthopäde Rotation und Seitneigung ausführen – allerdings nur unter erheblicher muskulärer Anstrengung.
Die Arbeit als Kieferorthopäde, bei der er seine Patienten genau in dieser Haltung behandeln musste, war fortan unmöglich. Nachdem dies auch durch einen medizinischen Sachverständigen bestätigt wurde, stellte der Kieferorthopäde bei der Standard Life Versicherung einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit nach Unfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Standard Life Versicherung erkannte die Berufsunfähigkeit nach Unfall des Kieferorthopäden zwar rückwirkend an, erklärte jedoch zugleich, die Leistungen für die Zukunft einzustellen. Dieses Vorgehen begründete der Versicherer mit einem angeblichen Absinken des Berufsunfähigkeitsgrades infolge eines vermeintlich positiven Heilungsverlaufs. Nach Auffassung der Standard Life Versicherung lägen die Voraussetzungen für eine weitere Leistung schlicht nicht mehr vor.
Der Kieferorthopäde war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und mandatierte daraufhin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahmen den Fall und übersandten umgehend eine schriftliche Stellungnahme an die Standard Life Versicherung, in der sie die Wiederaufnahme der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente forderten. Ihre Argumentation stützten die Rechtsanwälte darauf, dass der Versicherer unzulässigerweise von den Ergebnissen des ersten fachorthopädischen Sachverständigengutachtens abgewichen war. Darüber hinaus habe die Standard Life Versicherung den tatsächlichen beruflichen Belastungen des Kieferorthopäden nicht in angemessener Weise Rechnung getragen. Bei Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände liege weiterhin eine Berufsunfähigkeit vor.
Die Standard Life Versicherung hielt zunächst an ihrer bisherigen Entscheidung fest. Mit einer zweiten Stellungnahme lieferten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte jedoch weitere Informationen und übersandten zusätzliche Arztunterlagen. Letztlich überzeugte dies den Versicherer, sodass er die Berufsunfähigkeit nun unbefristet anerkannte.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Berufsunfähigkeit als Zahnarzt.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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