Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie von Personalerin anerkannt!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen zugunsten einer Personalerin die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie.

Tätigkeit als Personalerin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Personalerin in einer internationalen Anwaltskanzlei tätig. Sie verantwortete die operative Personalarbeit an den deutschen Standorten und fungierte als zentrale Ansprechperson für Mitarbeiter, Führungskräfte, Partner sowie externe Bewerber und Dienstleister.

Zu Beginn des Arbeitstages verschaffte sich die Personalerin einen Überblick über E-Mails, Termine und Fristen und bearbeitete personalrelevante Anliegen zeitnah und strukturiert. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tätigkeit war die enge Abstimmung mit der HR-Managerin sowie den HR-verantwortlichen Partnern der Kanzlei, für die sie Entscheidungsgrundlagen vorbereitete und vereinbarte Maßnahmen umsetzte.

Ein weiterer Schwerpunkt lag im Onboarding neuer Mitarbeiter. Die Personalerin organisierte den gesamten Eintrittsprozess, begrüßte neue Kollegen persönlich und koordinierte die Einführung in die Arbeitsabläufe sowie die Übergabe an die IT. Darüber hinaus führte und dokumentierte sie Mitarbeitergespräche, einschließlich Konflikt-, Disziplinar- und Trennungsgesprächen.

Ergänzend erstellte sie eine Vielzahl von Personaldokumenten unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben, bereitete die Entgeltabrechnung in Abstimmung mit dem Steuerberater und der Finance-Abteilung vor und übernahm administrative Tätigkeiten sowie Reportings zu zentralen HR-Kennzahlen. Insgesamt war ihre Tätigkeit durch ein hohes Maß an Verantwortung, Genauigkeit und kommunikativer Kompetenz geprägt.

Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie?

Bei der Personalerin wurde die seltene, chronisch verlaufende Gefäßerkrankung Livedovaskulopathie diagnostiziert, die mit wiederkehrenden Durchblutungsstörungen der Haut, starken Schmerzen, Hautläsionen und einer deutlich eingeschränkten körperlichen Belastbarkeit einherging. Die Erkrankung machte wiederkehrende stationäre Behandlungen sowie eine dauerhafte medikamentöse Therapie erforderlich. Zahlreiche Nebenwirkungen nach jedem Therapiezyklus sorgten bei der Personalerin für ausgeprägte Erschöpfung und verminderte Leistungsfähigkeit.

Diese Vorgänge beeinträchtigten die Planbarkeit ihres Berufsalltags erheblich. Insbesondere fristgebundene und nicht delegierbare Tätigkeiten konnte die Personalerin nicht mehr in der erforderlichen Qualität ausführen. Auch dienstlich notwendige Reisen und eine durchgehende Präsenz vor Ort waren nicht mehr realisierbar.

Infolge der anhaltenden physischen Belastung entwickelte die Personalerin zusätzlich eine schwere Depression mit ausgeprägter Erschöpfungssymptomatik.

Vor diesem Hintergrund entschied die Personalerin schließlich, bei ihrem Versicherer Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute sie auf die Expertise der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Personalerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Personalerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Personalerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Livedovaskulopathie auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit wegen Livedovaskulopathie an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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