
Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zunächst abgelehnt hatte, können Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für die Gärtnerin doch noch ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit durchsetzen.
Die Versicherungsnehmerin war über viele Jahre im Garten- und Landschaftsbau tätig und übernahm dabei sowohl klassische Pflege- und Gestaltungsaufgaben als auch spezialisierte Verantwortungsbereiche im öffentlichen Raum. Sie arbeitete an der Anlage und Instandhaltung von Grünflächen und war insbesondere für die Betreuung von Parkanlagen zuständig. In diesem Zusammenhang oblag der Gärtnerin die Verwaltung und Pflege von Parkmobiliar, darunter eine große Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern, deren Zustand sie regelmäßig kontrollierte und deren Instandsetzung sie koordinierte.
Im weiteren Verlauf ihrer Tätigkeit wurde sie in betriebliche Abläufe der Holzwerkstatt eingebunden, wo sie an der Umsetzung und Reparatur von Ausstattungselementen beteiligt war. Darüber hinaus gehörte die Beschilderung von Anlagen zu ihrem Aufgabenbereich, ebenso wie die Führung und Aktualisierung des Baumkatasters.
Die Gärtnerin litt unter einer schweren depressiven Episode, die sich zunehmend auf ihre Arbeitsfähigkeit auswirkte. Sie hatte anhaltende Konzentrationsschwierigkeiten, wodurch selbst routinemäßige Aufgaben immer schwerer zu bewältigen waren. Gleichzeitig zeigte sich eine deutliche Verminderung ihres Antriebs. Hinzu kamen ausgeprägte Schlafstörungen, die zu ständiger Erschöpfung führten. Trotz Ruhe fühlte sich die Gärtnerin tagsüber kraftlos und überfordert. Der hohe Arbeitsdruck verstärkte ihre Belastung zusätzlich und ging mit zunehmenden Versagensängsten einher.
Neben den psychischen Beschwerden litt die Gärtnerin unter Schmerzen im Rücken, in den Schultern, im Handgelenk und in der Hüfte, die ihre körperliche Beweglichkeit stark einschränkten. In der Kombination führten diese Symptome dazu, dass sie ihre beruflichen Aufgaben schließlich kaum noch ausüben konnte und ihre Leistungsfähigkeit insgesamt deutlich nachließ. Vor diesem Hintergrund fasste die Gärtnerin den Entschluss, bei ihrem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag der Gärtnerin ab. Nach ihrer Auffassung lagen keine ausreichenden Unterlagen vor, die eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression belegten. Zudem seien die subjektiven Schilderungen der Gärtnerin allein nicht geeignet, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Die Gärtnerin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und wandte sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um die Weiterverfolgung ihrer Interessen zu sichern.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und prüften zunächst die Unterlagen der Gärtnerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Anschließend verschickten sie eine schriftliche Stellungnahme an die Nürnberger Lebensversicherung AG, mit der sie diese erneut zur Leistung aufforderten. Dabei stellten sie den bisherigen Verlauf in den Mittelpunkt: Die Gärtnerin war aufgrund ihrer gesundheitlichen Beschwerden bereits seit Ende 2020 nicht mehr in der Lage gewesen, ihren ursprünglichen Beruf auszuüben. Die Nürnberger Lebensversicherung AG hatte dies zunächst auch anerkannt und ab Anfang 2021 Leistungen erbracht.
Im weiteren Verlauf stellte der Versicherer die Zahlungen jedoch wieder ein, weil die Gärtnerin zwischenzeitlich eine andere Tätigkeit im Betrieb ausübte, die als zumutbare Alternative angesehen wurde. Diese sogenannte Verweisungstätigkeit konnte sie jedoch aufgrund ihrer anhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen ebenfalls nicht dauerhaft ausüben und musste sie schließlich wieder aufgeben.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte machten deutlich, dass sich an der maßgeblichen Ausgangslage nichts geändert hatte: Entscheidend blieb der in zuletzt gesunden Tagen ausgeübte Beruf der Gärtnerin. Da sie diesen weiterhin krankheitsbedingt nicht ausüben konnte und sich ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hatte, sahen sie die Voraussetzungen für eine erneute Leistungspflicht des Versicherers als erfüllt an.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG ließ sich von dieser Argumentation überzeugen und erkannte die Berufsunfähigkeit der Gärtnerin erneut an.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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