
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen leitenden Angestellten erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Tinnitus.
Der Versicherungsnehmer beendete sein BWL-Studium als Diplom-Kaufmann mit dem Schwerpunkt Finanzen und Versicherung und trat anschließend seine erste Stelle bei einem Start-up in der Finanzbranche an. Einige Jahre später stieg er zum Geschäftsführer auf und übernahm die Verantwortung für zahlreiche Mitarbeiter. Wiederum ein paar Jahre später wechselte er in ein neues Start-up, wo er ebenfalls mehrere Jahre als Geschäftsführer tätig war. Als das Unternehmen mit einem Mitbewerber fusionierte, verzichtete er auf die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit und wechselte eine Ebene tiefer in die erweiterte Geschäftsleitung.
In dieser Position war er bis zu seinem Krankheitsbeginn weiterhin beschäftigt. Hierbei kam ihm nach wie vor eine erhebliche Mitarbeiterverantwortung zu. Darüber hinaus war er für 60 Prozent des Umsatzes des fusionierten Unternehmens sowie für den Kundenservice zuständig. Seine Aufgaben umfassten einerseits die Teilnahme an den Geschäftsleitungsmeetings und Mitwirkung an der Gesamtstrategie des Konzerns sowie die Steuerung und Koordination seiner Teams und das Controlling der externen Dienstleister. Ein Hauptaugenmerk lag darin, fusionsbedingte Doppelstrukturen zu beseitigen und die unterschiedlichen Teams verschiedener Standorte zusammenzuführen.
Der leitende Angestellte war im Rahmen seiner Berufsausübung enormem Druck ausgesetzt. Er arbeitete durchschnittlich 60 bis 80 Stunden pro Woche, war rund um die Uhr erreichbar und musste sogar während seiner Urlaube mindestens zwei bis drei Stunden täglich arbeiten, um Krisensituationen zu managen. So kam es im Laufe der Zeit zu einer spürbaren Überlastungssituation.
Anfang 2023 erlitt der leitende Angestellte erstmals erhebliche Ohrprobleme, darunter ein kurzzeitiger Hörverlust sowie Tinnitus, ausgelöst durch akute berufliche Belastungen infolge zweier Krisen. Trotz ärztlicher Abklärung verschlechterten sich die Symptome schnell. Der leitende Angestellte konnte nur noch unter Einfluss von Medikamenten schlafen, während Panik- und Angstzustände zunahmen. Ein MRT zeigte eine unklare Geschwulst im Bereich der Hörbahnnerven, deren Einfluss auf den Tinnitus unklar war, was die psychische Belastung intensivierte.
Während eines stationären Aufenthalts in einer Tinnitus-Klinik verstärkten sich zusätzliche nervöse Symptome wie Augenlidzucken, Trommelfellflattern und vegetative Übererregung. Die Arbeitsfähigkeit des leitenden Angestellten blieb demnach stark eingeschränkt: PC-Arbeit, Telefonate und Meetings waren nur stundenweise möglich.
Trotz eines Sabbaticals und schrittweiser Wiedereingliederung verschlechterte sich der Tinnitus weiter. Daher entschied der leitende Angestellte schließlich, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Tinnitus zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des leitenden Angestellten, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Tinnitus in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der leitende Angestellte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem leitenden Angestellten entwarfen sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Tinnitus auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Tinnitus beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer forderte zunächst ergänzende Unterlagen an. Als diese schließlich vorlagen, erkannte er die Berufsunfähigkeit des leitenden Angestellten an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Tinnitus.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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