Berufsunfähigkeit als Maurer

Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose und Fatigue-Syndrom? Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zahlt Einmalbetrag an Maurer in Prozess vor dem LG Schweinfurt

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Schweinfurt um eine Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose und Fatigue-Syndrom die Zahlung eines fünfstelligen Einmalbetrages durch die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG an einen Maurer.

Tätigkeit als Maurer

Bereits während seiner Schulzeit entwickelte der Versicherungsnehmer den Wunsch, handwerklich tätig zu werden. Nach mehreren Praktika entschied er sich für die Tätigkeit als Maurer und absolvierte eine entsprechende Ausbildung. In zuletzt gesunden Tagen war er seit fast 20 Jahren in seinem Lehrbetrieb beschäftigt.

Zu seinen regelmäßigen Arbeiten gehörten Abbrucharbeiten in Bestandsgebäuden, insbesondere Wand- und Deckendurchbrüche in Mauerwerk sowie in Beton- und Stahlbeton, Kernbohrungen und Stemmarbeiten. Das Abbruchmaterial wurde häufig aufgrund beengter Platzverhältnisse von Hand abtransportiert. Darüber hinaus führte der Maurer klassische Maurer- und Stahlbetonarbeiten aus, darunter das Erstellen neuer Wände, das Verschließen von Durchbrüchen sowie Betonarbeiten einschließlich Bewehrungs- und Schalarbeiten.

Häufig waren zudem neue Fundamente innerhalb bestehender Gebäude herzustellen, wozu Abbrucharbeiten, Aushub, Betonage sowie anschließendes Verfüllen gehörten. Regelmäßig war er auch im Außenbereich tätig, unter anderem bei Pflaster- und Entwässerungsarbeiten. Die Arbeiten erfolgten ganzjährig innen wie außen, teilweise unter erheblichem Termindruck und unter wechselnden Witterungseinflüssen.

Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose?

Nach einer Infektion mit dem Corona-Virus Anfang 2022 und einer zunächst zweiwöchigen Krankschreibung nahm der Maurer seine berufliche Tätigkeit wieder auf. Bereits kurz nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz bemerkte er jedoch eine ausgeprägte körperliche Schwäche und fehlende Belastbarkeit. Trotz der festen Überzeugung, dass sich sein Zustand mit der Zeit bessern würde, verschlechterte sich sein Gesundheitszustand in den folgenden Wochen deutlich. Er litt unter starker Erschöpfung, wiederholtem Einschlafen während der Arbeitspausen, Atemnot bei körperlicher Belastung sowie einer ausgeprägten mentalen Überforderung. Auch außerhalb der Arbeit fehlten ihm zunehmend Kraft und Energie, sodass eine aktive Teilnahme am Familienleben kaum mehr möglich war.

Als der Maurer sich in ärztliche Behandlung begab, wurde er nach entsprechenden Untersuchungen krankgeschrieben. Weiterführende fachärztliche Abklärungen in der Pneumologie und Kardiologie führten schrittweise zur Diagnose einer Sarkoidose und eines Fatigue-Syndroms. Trotz des Zeitverlaufs und durchgeführter Wiedereingliederungsmaßnahmen konnte der Maurer seine frühere Leistungsfähigkeit nicht wiedererlangen. Daher stellte er bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose und Fatigue-Syndrom (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG lehnte die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose und Fatigue-Syndrom ab. Trotz der zweimaligen Einreichung ergänzender Unterlagen vertrat der Versicherer die Auffassung, eine Berufsunfähigkeit wegen Sarkoidose und Fatigue-Syndrom sei nicht hinreichend nachgewiesen. Der Maurer versuchte letztmalig durch die Beibringung weiterer Arztberichte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG umzustimmen – jedoch ohne Erfolg. Daraufhin wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche weiter durchzusetzen.

Verfahren gegen Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Diese hielt jedoch an ihrer Ablehnung fest. Daher blieb letztlich nur die Erhebung einer Klage.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Schweinfurt erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Im Anschluss wurden die Parteien zur Güteverhandlung geladen.

Im Rahmen der Güteverhandlung konnte zunächst keine Einigung erzielt werden, jedoch zeigten sich die Parteien bald darauf vergleichsbereit. Letztlich erklärte sich die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG einverstanden, einen fünfstelligen Betrag an den Maurer zu zahlen. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm der Maurer das Angebot an und erhielt kurz darauf die entsprechende Zahlung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Schweinfurt macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Berufsunfähigkeit als Maurer und Berufsunfähigkeit wegen CFS.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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