Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Versicherungskauffrau erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen zugunsten einer Versicherungskauffrau die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

Tätigkeit als Versicherungskauffrau

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Versicherungskauffrau tätig. Im Außendienst vermittelte sie überwiegend telefonisch und per E-Mail Versicherungen an Versicherungsgesellschaften. Die Vorgänge erfasste und dokumentierte sie in einem Bestandsführungssystem bis zum Abschluss des Angebotsprozesses. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit lag auf der Vermittlung von Kfz-Versicherungen, insbesondere Flottenversicherungen, sowie von Kredit- und gewerblichen Sachversicherungen. Dabei stand sie vor allem mit Vertriebspartnern und Mitarbeitenden von Versicherungsunternehmen in Kontakt, teilweise auch mit Endkunden bei bestehenden Verträgen.

Neben ihrer eigentlichen Tätigkeit war sie gemeinsam mit der stellvertretenden Abteilungsleiterin als IKS-Beauftragte tätig und überprüfte im Rahmen des internen Kontrollsystems stichprobenartig Vorgänge auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung. Die Ergebnisse wurden dokumentiert und jährlich in einem Bericht zusammengefasst, der dem Vorstand vorgelegt wurde. Zudem vertrat sie die stellvertretende Abteilungsleiterin in deren Abwesenheit.

Darüber hinaus war die Versicherungskauffrau Mitglied eines Projektteams zur Einführung eines neuen Bestandsverwaltungssystems. In diesem Rahmen nahm sie an Besprechungen teil, beschrieb Prozesse, testete Funktionen der Software und formulierte Anforderungen an das neue System.

Berufsunfähigkeit wegen Krebs

Im Dezember 2025 wurde bei der Versicherungskauffrau Brustkrebs diagnostiziert. Anfang des darauffolgenden Jahres erfolgte eine operative Behandlung mit anschließender Strahlentherapie. Danach nahm sie an einer Anschlussheilbehandlung teil und absolvierte im Anschluss eine stufenweise Wiedereingliederung in ihre berufliche Tätigkeit. Nach der Rückkehr in den Arbeitsalltag stellte sie jedoch fest, dass ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr dem Zustand vor der Erkrankung entsprach. Die Tätigkeit im Büro empfand sie rasch als sehr anstrengend. Die Versicherungskauffrau berichtete über häufige Erschöpfung, Kopfschmerzen und eine verminderte Konzentrationsfähigkeit, was sich insbesondere bei der überwiegend bildschirmgebundenen Arbeit bemerkbar machte.

Einige Zeit später wurden Metastasen in der Leber festgestellt. Seit diesem Zeitpunkt war sie arbeitsunfähig. Im Rahmen der medikamentösen Behandlung kam es zu einer Beeinträchtigung ihres Immunsystems. Zudem litt die Versicherungskauffrau wiederholt unter Bauch-, Kopf- und Gliederschmerzen. Neben den körperlichen Beschwerden stellte auch die psychische Belastung durch die Erkrankung eine erhebliche Herausforderung dar, sowohl für sie selbst als auch für ihre Familie. Aus diesem Grund erkundigte sie sich im Rahmen eines Klinikaufenthalts nach psychoonkologischer Unterstützung.

Daher entschied die Versicherungskauffrau schließlich, bei ihrem Versicherer Leistungen aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegen Krebs zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Nachdem sie den entsprechenden Leistungsantrag beim Versicherer eingereicht hatte, teilte ihr dieser mit, dass er eine genaue Beschreibung ihrer gesundheitlichen Beschwerden und beruflichen Tätigkeit benötige. Zu diesem Zweck übersendete der Versicherer einen umfangreichen Fragebogen. Die Versicherungskauffrau beschloss, ihr Anliegen in qualifizierte Hände zu geben und wandte sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Versicherungskauffrau, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Versicherungskauffrau ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Versicherungskauffrau erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Krebserkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Fragebogen zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Krebs beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit wegen Krebs an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungskauffrau nach einer Krebserkrankung.

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