Berufsunfähigkeit als Tischler

Schreiner erhält Einmalbetrag von der Generali Deutschland Lebensversicherung AG in Prozess vor dem LG Traunstein um Berufsunfähigkeit wegen Depression!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Traunstein um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression die Zahlung eines fünfstelligen Einmalbetrages durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG an einen Schreiner.

Tätigkeit als Schreiner

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als selbstständiger Schreiner tätig. In dieser Funktion übernahm er sowohl handwerkliche als auch kaufmännische und organisatorische Aufgaben innerhalb seines Betriebs.

Zu den praktischen Tätigkeiten gehörten insbesondere die Auslieferung von Fenstern an Kunden, die Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten sowie die Entgegennahme angelieferter Waren und Materialien. Die kaufmännische Komponente umfasste Kundenberatung, Angebots- und Rechnungserstellung, Auftragsbearbeitung sowie Korrespondenz mit Kunden, Lieferanten, Bauleitern und Architekten. Daneben oblagen dem Schreiner organisatorische und leitende Aufgaben im Betrieb. Dazu zählten insbesondere die Einsatzplanung der Mitarbeiter, die Terminorganisation, die Führung des Personals sowie die Bestellung von Materialien. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit erfolgte am Computer. Dort fertigte der Schreiner Pläne an und bearbeitete die betriebliche E-Mail-Kommunikation.

Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Der Schreiner war in seiner selbstständigen Tätigkeit über viele Jahre hinweg motiviert und engagiert gewesen und bemühte sich stets, allen Erwartungen gerecht zu werden. Nachdem sein Geschäftspartner aus dem Betrieb ausgeschieden war, musste er jedoch sämtliche Aufgaben allein bewältigen. Die gesamte Verantwortung lag bei ihm.

Im Jahr 2021 verschärfte sich die Situation erheblich. Der Termindruck auf den Baustellen nahm zu, Lieferanten lieferten vermehrt mangelhafte Ware, Mitarbeiter fielen verletzungsbedingt länger aus und gleichzeitig wurden kurzfristig Preiserhöhungen angekündigt. Der zeitliche und wirtschaftliche Druck stieg dadurch stetig an. In der Folge fiel es dem Schreiner zunehmend schwer, sich zu konzentrieren, und ihm unterliefen häufiger Fehler, während sich die Liste unerledigter Aufgaben immer weiter verlängerte.

Zugleich verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand. Er litt unter massiven Schlafstörungen und wachte nachts häufig schweißgebadet auf. Morgens fiel es ihm zunehmend schwer aufzustehen. Beim Klingeln des Telefons entwickelte er Angstreaktionen und vermied es teilweise, Anrufe entgegenzunehmen. Am Wochenende war er oft völlig erschöpft und verbrachte viel Zeit schlafend. Hinzu kamen anhaltende innere Unruhe, Ängste sowie wiederkehrende körperliche Beschwerden wie Bauchschmerzen.

Auch im privaten Umfeld zeigte sich eine deutliche Veränderung. Der Schreiner konnte sich nicht mehr über gemeinsame Zeit mit seiner Familie freuen. In Gesprächen wirkte er häufig abwesend, da seine Gedanken ständig um die beruflichen Probleme kreisten.

Vor diesem Hintergrund stellte der Schreiner bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG lehnte die Berufsunfähigkeit wegen Depression ab. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei schlicht nicht nachgewiesen worden. Nachdem der Schreiner erfolglos Widerspruch eingelegt hatte, wandte er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche weiter durchzusetzen.

Verfahren gegen die Generali Deutschland Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG wiederholt zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Infolge der zweiten anwaltlichen Stellungnahme erklärte der Versicherer, den Schreiner durch eine medizinische Sachverständige untersuchen zu wollen. Auf Grundlage des späteren Ergebnisses lehnte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Depression jedoch erneut ab.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem zuständigen Landgericht Traunstein erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Anschließend versendete das Gericht Ladungen an die Parteien zu einer mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme.

Zu dieser Verhandlung kam es schließlich doch nicht. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten gelang es nämlich, im Vorfeld eine Einigung mit der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu erzielen. Demnach verpflichtete sich der Versicherer dazu, an den Schreiner einen fünfstelligen Einmalbetrag zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Traunstein macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht und Berufsunfähigkeit als Tischler.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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