
Nach anfänglicher Leistungsablehnung erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Depression seitens der Proxalto Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer besuchte bis zur mittleren Reife das Gymnasium. Anschließend absolvierte er eine Berufsausbildung zum Industriemechaniker in einem Betrieb für Medizintechnik. Insgesamt war er 20 Jahre in diesem Unternehmen beschäftigt, erwarb währenddessen über eine Abendschule die Zusatzqualifikation zum Industriefachwirt und nahm an verschiedenen Weiterbildungen teil. In zuletzt gesunden Tagen war er als technischer Einkäufer bei einem Elektronikkonzern in einem 35-Stunden-Modell tätig.
Bei dem Versicherungsnehmer entwickelte sich im Laufe der Zeit eine ausgeprägte depressive Symptomatik. Seine Stimmung war stark beeinträchtigt; er zeigte deutliche Antriebs- und Leistungsminderungen, verlor das Interesse an früheren Aktivitäten und litt unter innerer Unruhe, Erschöpfung sowie Gefühlen der Hilflosigkeit. Zusätzlich bestanden Ein- und Durchschlafstörungen, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme sowie häufiges Grübeln, insbesondere über seine berufliche Vergangenheit.
Einige Jahre zuvor hatte es einen Vorgesetztenwechsel gegeben, der schnell zu erheblichen Schwierigkeiten führte. Der Versicherungsnehmer fühlte sich bei der Arbeit permanent kontrolliert und zunehmend von seinen Kollegen isoliert. Nach zwei – aus seiner Sicht rechtswidrigen – Abmahnungen wurde sein Arbeitsverhältnis schließlich aufgehoben. Obwohl er eine Abfindung erhielt, geriet er in eine Abwärtsspirale mit kontinuierlich schlechter werdender Stimmung. Auch an seinem neuen Arbeitsplatz konnte er sich nicht vollständig einbringen, da er erneut negative Erfahrungen befürchtete.
Neben der depressiven Symptomatik entwickelte der Versicherungsnehmer plötzlich auftretende Angstzustände mit Panikattacken, begleitet von Schwitzen, Herzrasen, Atemnot, Tremor, Beklemmungsgefühlen und Ohnmachtsangst. Vor diesem Hintergrund entschied er sich, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Erwerbsunfähigkeit wegen Depression bei seinem privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherer zu stellen.
Mit Abschluss des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die Proxalto Lebensversicherung AG dem Versicherungsnehmer mit, dass keine Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Depression gezahlt werde. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) liegt Erwerbsunfähigkeit in der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für mindestens sechs Monate außerstande ist, irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für täglich mindestens drei Stunden auszuüben.
Damit ähnelt die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung, da auch sie eine Rente zahlt und einen Bezug zur Erwerbstätigkeit aufweist. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits leistet, wenn der Versicherungsnehmer seinem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung hingegen greift erst dann, wenn der Versicherungsnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein Einkommen mehr erzielen kann.
Diese Voraussetzungen seien bei dem Versicherungsnehmer nicht erfüllt, so die Proxalto Lebensversicherung AG. Gegen diese Entscheidung legte der Versicherungsnehmer zunächst Widerspruch ein – jedoch ohne Erfolg. Deshalb wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und prüften zunächst die streitgegenständlichen Unterlagen. Kurz darauf versandten sie eine schriftliche Stellungnahme an die Proxalto Lebensversicherung AG, in der sie diese erneut zur Zahlung der vertragsgemäßen Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Depression aufforderten. Zunächst hielt die Proxalto Lebensversicherung AG jedoch an ihrer bisherigen Ablehnung fest.
Im Rahmen eines zweiten Schreibens stellten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Proxalto Lebensversicherung AG weitere medizinische Nachweise zur Verfügung, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Versicherungsnehmers zu unterstreichen. Hiervon ließ sich die Proxalto Lebensversicherung AG sodann überzeugen. Die Proxalto Lebensversicherung AG erkannte die Erwerbsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der versicherten Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu privaten Erwerbsunfähigkeitsverfahren sind unter Erwerbsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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