
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen zugunsten eines Notfallsanitäters die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Schulterbeschwerden.
Anfang 2023 traten beim Notfallsanitäter ohne vorausgehenden Unfall erstmals Schulterbeschwerden auf. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich schleichend, insbesondere die körperlichen Anforderungen des Einsatzdienstes führten zunehmend zu Schmerzen. Tätigkeiten wie Heben, Ziehen und Tragen konnten nicht mehr belastungsfrei ausgeführt werden.
Bei einer Eigenüberprüfung an einem Trainings-Torso stellte der Notfallsanitäter fest, dass er nicht mehr in der Lage war, eine qualitativ ausreichende Wiederbelebung durchzuführen. Die für effektive Thoraxkompressionen notwendige Armhaltung und Druckbelastung führten nämlich zu starken Schmerzen. Bei einem realen Einsatz wäre die Versorgungsqualität durch die verminderte Kompressionstiefe und -konstanz beeinträchtigt.
Im weiteren Verlauf verstärkten sich die Beschwerden über Monate hinweg. Schließlich konnte der Notfallsanitäter eine verantwortungsvolle Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr gewährleisten. Weder Reanimationsmaßnahmen noch das Heben oder Umlagern von Patienten, die Entnahme von Geräten aus dem Rettungsfahrzeug oder das sichere Führen eines Einsatzfahrzeuges unter Sondersignal konnten noch zuverlässig durchgeführt werden.
Daher fasste der Notfallsanitäter den Entschluss, bei seinem Versicherer Leistungen aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Schulterbeschwerden zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Notfallsanitäters, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Schulterbeschwerden in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Notfallsanitäter seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Notfallsanitäter erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Schulterbeschwerden auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Schulterbeschwerden beim Versicherer eingereicht werden. Dieser stellte zunächst einige Rückfragen. Als der Versicherer schließlich die entsprechenden Antworten erhalten hatte, erkannte er die Berufsunfähigkeit des Notfallsanitäters an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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